Angebliches Opfer verstrickte sich in Widersprüche
14.05.2008 | 15:46 Uhr 2008-05-14T15:46:00+0200Iserlohn. Mit drei gleich Freisprüchen endete eine Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht.
„Den Angeklagten können die Taten aufgrund der ungenauen Aussage des Opfers nicht nachgewiesen werden”, erklärte Richter Hans Ulrich Kremper in der Urteilsbegründung.
Den drei jungen Damen (30, 25 und 21 Jahre alt) wurde gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und Raub zur Last gelegt. Die 25-jährige Frau soll zudem eine weitere Körperverletzung begangen haben. Die Tat, bei der sie ihren kleinen zwölfjährigen Bruder verteidigt haben soll, war allerdings sehr undurchschaubar. Da nach Zeugenaussagen auch das angebliche Opfer handgreiflich geworden war, wurde das Verfahren schließlich abgetrennt und eingestellt.
Kurios war die Verhandlung der anderen angeblichen Körperverletzungen und des vorgeblichen Raubes. Die Staatsanwaltschaft warf den Damen vor, einen 27-jährigen Mann auf einen Schulhof gelockt, geschlagen, getreten und beraubt zu haben.
Die 30-jährige Angeklagte wähnte sich im falschen Film: „Ich kenne die Leute hier überhaupt nicht.” Die beiden anderen Damen erklärten ebenfalls, die Beschuldigte nicht zu kennen. Das Opfer hatte bei der Polizei angegeben, die dritte Frau sei „dick und pickelig” gewesen - die Frau war aber schlank und hübsch. Im Gerichtssaal erklärte das Opfer dann auch, die Frau noch nie gesehen zu haben, sie sei an der Tat nicht beteiligt gewesen.
Die 21-jährige Angeklagte gab an, das angebliche Opfer zufällig in der Stadt getroffen zu haben. Man habe sich unterhalten, sei dann der 25-jährigen Beschuldigten begegnet, die man von einer Party flüchtig kannte. Angaben, die auch die andere Frau bestätigte. Das Opfer erklärte dagegen, er habe sich mit der Jüngeren verabredet, und deutete an, dass es um einen geplanten Drogenkauf ginge.
Während die beiden anderen Frauen aussagten, sich bald verabschiedet zu haben, erklärte der Mann, dass die Frauen ihn gemeinsam mit zwei unbekannten Männern geschlagen und getreten hätten. Die ältere Frau, der er 120 Euro schulde, habe ihn dann ausgeraubt.
Der Mann verstrickte sich allerdings bei seiner Zeugenaussage in so unglaubwürdige Widersprüche, dass das Gericht schnell Zweifel am Wahrheitsgehalt seiner Angaben bekam. „Sie gehören zu der Sorte Zeugen, deren Gedächtnis immer besser wird, je weiter die Tat zurückliegt. Sie erzählen dummes Zueg”, so Richter Hans Ulrich Kremper. Die Frage, ob er zum Zeitpunkt der Tat unter Drogeneinfluss stand, ließ der Zeuge unbeantwortet.
Die Verhandlung mündete in den erwähnten Freisprüchen, die sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger beantragt hatten.
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