9-jährigem Mädchen einen Pornofilm gezeigt
10.02.2011 | 17:29 Uhr 2011-02-10T17:29:00+0100Iserlohn. Zu sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte das Amtsgericht Iserlohn am Donnerstag einen 57-jährigen Arbeiter. Nach Überzeugung des Richters hatte er im Oktober 2009 einem damals neunjährigen Mädchen aus dem familiären Umfeld einen Porno vorgespielt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand in die Verhandlung gegangen war, stritt bis zuletzt alle Vorwürfe ab. Der Richter wie zuvor auch schon der Vertreter der Staatsanwaltschaft bewerteten dagegen die belastenden Aussagen von drei Erwachsenen, darunter die Mutter, sowie des Mädchens und ihres ein Jahr jüngeren Bruders als „anschaulich und glaubhaft“. Der Umstand, dass die Vorwürfe - obwohl schon länger bekannt - erst rund ein halbes Jahr später im Zusammenhang mit anderen Ereignissen bei der Polizei vorgebracht wurden, änderten an dieser Einschätzung nichts.
Die Mutter war laut eigener Aussage stutzig geworden, als sie bei ihrer Tochter häufiger größere Geldbeträge - mal 20, mal 30 oder sogar 50 Euro entdeckt hatte. Das Mädchen habe schließlich erklärt, vom Angeklagten einen Film mit „nackten Frauen und einem nackten Mann“ gezeigt bekommen zu haben. Das Geld sei ihr gegeben worden, damit sie von ihrem Geheimnis keinem etwas erzähle.
Gemeinsam mit Verwandten wurde der 57-Jährige schließlich von der Mutter zur Rede gestellt. Die Mutter und auch die Patentante eines ihrer sechs Kinder gaben an, dabei habe der Angeklagte das mit dem Pornofilm auch eingeräumt. Nur der dritte erwachsene Zeuge, der Ex-Freund der Patentante, konnte sich an ein solches Eingeständnis nicht erinnern. Das Mädchen und ihr kleiner Bruder sagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Beide waren von den Ereignissen offenbar stark berührt. Der Junge weigerte sich zunächst unter Tränen, den Gerichtssaal zu betreten. Später erklärte der Richter, beide hätten überzeugend die dem Angeklagten gemachten Vorwürfe bestätigt.
Der Verurteilte, ein Onkel des Vaters, kümmerte sich bis zur Tat offenbar regelmäßig um die Kinder, holte sie von der Schule ab und beaufsichtigte sie in seiner Wohnung an der Westfalenstraße. Kleinere Geldgeschenke - er sprach dabei von maximal fünf Euro - räumte der Angeklagte vor Gericht auch ein, mehr aber nicht. Bei der Strafbemessung wirkte es sich negativ aus, dass der 57Jährige nicht geständig gewesen sei und die Opfer zudem besonders jung gewesen seien. Dem Verurteilten wurde außerdem aufgegeben, 800 Euro an die Straffälligenhilfe Knackpunkt zu zahlen.
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