Vereine mit GEMA im Dauerstress
16.02.2010 | 21:00 Uhr 2010-02-16T21:00:00+0100Holzwickede. Holzwickedes Vereine klagen zunehmend darüber, dass ihnen die GEMA, die Verwertungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte, das Leben schwer macht.
Ein Beispiel ist die Ortsgruppe Holzwickede der DLRG, die gerade nach jahrlangen juristischen Streitigkeiten einen Vergleich mit der GEMA geschlossen hat.
Um sich gegenüber der Verwertungsgesellschaft der Autoren, die praktisch für jede öffentliche Musikaufführung kassieren will, nicht rechtfertigen zu müssen, wollen viele Veranstalter schon gar keine Besucherzahlen für ihre Veranstaltungen mehr öffentlich nennen. „Denn danach bemisst die GEMA die Höhe Gebühren”, bestätigt Horst Adler, langjähriger DLRG-Chef. „Und die lesen auch Zeitung und hören Radio.” Eine Erfahrung, die auch der frühere Bürgerschützenvereinsvorsitzende Wolfgang Mischke machen musste. „Wenn in der Zeitung steht, dass wir 3000 Gäste hatten, hält uns die GEMA das anschließend vor. Andererseits interessiert es sie überhaupt nicht, wenn wir unser Zelt nur halb voll bekommen haben.” Denn auch die Veranstaltungsfläche ist ein Kriterium für die Höhe der GEMA-Rechungen. Genau aus diesem Grund setzten sich die Schützen schon vor ein paar Jahren mit ihrem Zelt kleiner.
Letztlich ist die GEMA auch einer der Gründe dafür gewesen, dass die „jump” der DLRG nicht mehr stattfindet, wie Horst Adelt einräumt. „Wir haben von Anfang für jede jump zwischen 600 und 1 000 Euro an die GEMA abgeführt”, betont Adelt.
Auch im Jahr 2006 hatte die DLRG schon 900 Euro überwiesen. „Plötzlich kam eine Nachforderung der GEMA über 5 000 Euro, weil in der Presse höhere Besucherzahlen standen, als wir angegeben hatten”, berichtet Adelt.
Die GEMA forderte in der Folgezeit hartnäckig die hohe Nachzahlung, obwohl die Ortsgruppe mit Bierumsätzen, Aussagen des Securitydienstes und der Gemeinde die eigenen Besucherzahlen untermauern konnte. „Als die GEMA merkte, dass sie mit den Besucherzahlen nicht durchkommen würde, hieß es plötzlich, dass die Veranstaltungsfläche größer als angegeben gewesen wäre”, ärgert sich Adelt noch immer. „Die 5 000 Euro hätten unseren Etat gesprengt. Darum haben wir uns einen Anwalt genommen und es auf eine Klage ankommen lassen.” Und obwohl sich die Größe eines Freibades leicht nachweisen lassen sollte, dauerte der Streit vor dem Amtsgericht Bochum bis in die Gegenwart an.
Erst vor drei Wochen endete der Clinch endlich mit einem Vergleich: „Wir haben zusätzlich zu den 900 Euro noch einmal 770 Euro nachgezahlt”, sagt Adelt. „Wir haben zugestimmt, weil wir die Sache endlich vom Tisch haben wollen. Denn leider ist man gegenüber der GEMA immer in Beweisnot. Und dort stellt man sich ganz stur und nimmt sich von nichts etwas an”, so die Erfahrung von Horst Adelt. „Die geben dort nicht einmal Auskünfte zu ihren Berechnungsgrundlagen. Man glaubt ja gar nicht, wieviel Zeit und Nerven so etwas alles kostet. Schließlich sind wir ja alles Laien. Da kann man als Ehrenamtlicher schnell die Lust verlieren, überhaupt noch Feste oder Veranstaltungen durchzuführen.”
Rabatte und Tarifeinsicht möglich
Nach Auskunft von GEMA-Sprecherin Gaby Schilcher muss praktisch für jede öffentliche Aufführung eines Musikstückes gezahlt werden, wenn der Urheber nicht länger als 70 Jahre tot ist.
Die Tarife und Kriterien für die Berechnung der Verwertungsgebühren sind bei allen GEMA-Direktionen und auch im Internet (www.gema.de) öffentlich zugänglich. Gaby Schilcher rät: „Am besten ist es vor einer Veranstaltung das Gespräch mit uns zu suchen.”
Sofern Vereine oder andere Veranstalter Mitglied bei einem Gesamtpartner der GEMA sind, erhalten sie 20 Prozent Rabatt.
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