Bewährung für Anlagebetrüger
11.07.2011 | 16:51 Uhr 2011-07-11T16:51:00+0200
Holzwickede.Der 53-jährige Holzwickeder, der etliche Bürger um ihr Erspartes gebracht und vermutlich mehrere hunderttausend Euro veruntreut hat, wurde gestern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Weitere Zivilprozesse folgen. Gerichtsexperten gehen davon aus, dass dann die Zeit in Freiheit für den Unternehmensberater beendet sein dürfte.
So traurig, so in sich eingefallen, sieht kein Betrüger aus, und dennoch: Er ist einer, vor dem selbst sein ehemaliger Geschäftspartner warnt. Einer, der die Menschen um ihr Erspartes gebracht hat, aber auch einer, dem das alles ganz offensichtlich Leid tut.
Vorgeführt wurde der 53-Jährige in Handschellen, weil er sich vor einem Monat seiner Verantwortung für die Betrügereien in Holzwickede vor Gericht nicht stellen wollte. Im Zuschauerraum nunmehr ein Dutzend seiner Opfer. Rentner, die ihm ihr Erspartes anvertraut haben, Alleinstehende, die finanzielle Sicherheit auf der hohen Kante wähnten, Ehepaare, die nicht viel, aber ein wenig mehr an Zinsen haben wollten.
3,25 und 3,75 Prozent hatte er ihnen versprochen, gehalten hat er nichts. Nicht einmal den Einsatz hat er zurückgezahlt. „Aber Autos kaufen konnte er ohne Ende“, so ein aufgebrachter Rentner.
Einen Betrugsfall, beispielhaft für viele, warf die Anklage dem selbstständigen Finanzberater vor, der sein aktuelles Einkommen mit 2 000 Euro beziffert. Im September 2010 traf er eine alte Bekannte, bot ihr 2,75 Prozent auf 5 000 Euro an und hat bis heute keinen Cent zurück gezahlt.
Weitere Prozesse
folgen
Er habe so unter Druck gestanden, sagt er zu Richter Manuel Ginzel: „Die Situation ist völlig aus dem Ruder gelaufen“, so der ehemalige Bank-Angestellte, der sowohl das Vertrauen seiner zumeist gut bekannten Kunden in die Selbstständigkeit mitnahm, als auch dort selbst seinen Geschäftspartner herb enttäuschte: „Er hat auch mich betrogen, das Geschäft leidet noch heute unter seinen Betrügereien“, sagt Vermögensberater Frank M., der bislang vergeblich auf 80 000 Euro von seinem Ex-Partner wartet. Wieso, weshalb, warum er das Geld veruntreute? Diese Frage wurde vor Gericht nicht geklärt.
Mit dem Urteil (sechs Monate auf Bewährung) verband Richter Ginzel auch die Auflage, ungeachtet des anstehenden Zivilprozesses, 2 000 Euro an das Opfer zu zahlen.
Ein Lichtblick für die betrogene Holzwickederin, aber keinerlei Hoffnung für die anderen Opfer. Der 53-Jährige hat bereits am 17. Juni vergangenen Jahres Insolvenz angemeldet und ist vom Amtsgericht Dortmund wegen Insolvenzverschleppung rechtskräftig verurteilt worden.
Mit dieser und der Vorstrafe wegen Unterschlagung im Juni 2010 könnte schon das nächste Verfahren wegen Betruges eine Gefängnisstrafe bedeuten und für die Betrogenen das Ende der Hoffnung auf wenigstens teilweise Wiedergutmachung. Denn im Gefängnis kann er kein Geld mehr verdienen. „In Freiheit besteht aber die Gefahr“, so sein ehemaliger Geschäftspartner, „dass er alte Löcher mit neuen Betrügereien stopft.“
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