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Straßensperre zu öffnen ist strafbar

20.11.2007 | 17:44 Uhr

Hohenlimburg/Veserde. (Leif) Nicht immer sind es die Autofahrer, auf die der frustrierte Fußgänger seinen Unmut loslassen kann. ...

... Auch am Wochenende waren wieder leichtsinnige Spaziergänger zu beobachten, die die Totalsperrung der Kreisstraße 24 auf die Höhen Veserdes ignorieren und sich damit, so ein Mitarbeiter der Hagener Stadtverwaltung gestern vor Ort, gleich auch in Lebensgefahr begeben. Nach wie vor ist die K 24 nicht befahrbar - gegen die Statements der Gerüchteköche, die von einer Wiedereröffnung der Strecke schon am Montag gehört haben wollten. Das Presseamt der Stadt blieb gestern bei der Ankündigung, in Absprache mit den zuständigen Behörden des Märkischen Kreises, die Serpentinen auf die idyllischen Höhen Nachrodt-Wiblingwerdes hinauf erst zum Ende des laufenden Monats November wieder für den Verkehr freizugeben.

Nun mögen sich die Hohenlimburger fragen, warum die so viele Monate gezwungenermaßen völlig verkehrsberuhigte K 24 auch für Spaziergänger eigentlich tabu sei. Aus gutem Grunde: Erst jetzt sind nämlich die neuen Schutzplanken endgültig fertiggestellt. Und auch weiterhin lösen sich Steine und Geröll von den Steilhängen entlang der kurvenreichen Fahrbahn. Man mag sich selbst gefährden, aber unverantwortlich ist es, die Absperrung vor dem Spaziergang - oder danach - beiseite zu räumen und sie offen stehen zu lassen. Auf diese Weise haben es auch uneinsichtige Autofahrer geschafft, meist unbehelligt bis auf die Höhen zu gelangen. Wer aber derartige Sperrbarrieren öffnet oder aus dem Weg räumt, macht sich nach der Straßenverkehrsordnung strafbar. Das resultiert aus der Wegesicherungspflicht, die der Stadt obliegt.

Voraussichtlich Ende November soll die seinerzeit vom Kyrill arg in Mitleidenschaft gezogene Straße wieder ihrer Bestimmung übergeben werden. Mit jenem Tag wird sich auch die Beschilderung der K 24 wesentlich geändert haben: Neu sind an der "Hohenlimburger Grenze" die Hinweise auf Steinschlag, die Einhaltung von 30 km/h und das Überholverbot. Darüber hinaus wird auf das Durchfahrtverbot für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen hingewiesen - ausgenommen sind natürlich Personenkraftwagen und Omnibusse. In der Unternahmer wird das Schild "Linienbusse frei" verschwinden. Und die Fahrzeiten der Omnibusse aus beiden Richtungen sind so geregelt, dass sie sich auf den engen Serpentinen der neuen K 24 nicht begegnen können.

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