Vor Gericht:...
Ermittlungsfehler verhindern Verurteilung
06.05.2009 | 18:53 Uhr 2009-05-06T18:53:00+0200Hohenlimburg. In der Spedition „Cordes & Simon” verschwand eine 240 Kilo schwere Ladung Zigaretten im Wert von nahezu 32 000 Euro. Zwar konnte ein Dieb schnell festgestellt werden, doch zwei schwere Ermittlungsfehler der Polizei verhinderten jetzt dessen Verurteilung.
17. September letzten Jahres. Auf dem Gelände der Spedition im Lennetal sollen fünf Paletten mit Zigaretten der Marke „Templeton” verladen werden. Die teure Fracht ist für Lidl in Unna bestimmt. Aber eine Palette ist unauffindbar, 240 Kilo Kippen sind spurlos verschwunden. Zum Glück gibt es eine Videoüberwachung. Und darauf ist alles genau zu erkennen.
Szene 1: Der Arbeiter einer Leihfirma, bekleidet mit einer gelben Regenjacke, betätigt an der Laderampe 2 den Kran, der die verschwundene Palette auf einen Lastwagen hievt. Szene 2: Türke Hüseyin Ö. (42), Fahrer eines Subunternehmens, lenkt den Lkw mit den gestohlenen Glimmstengeln vom Speditionsgelände. Die Sache scheint eindeutig.
Wenige Stunden später vernimmt die Polizei den Lastwagenfahrer. Der behauptet, er sei völlig ahnungslos, hätte von einem Diebstahl überhaupt nichts gewusst und die Zigarettenpalette im Auftrag eines Lagerarbeiters nach Kierspe gebracht. „Lindenstraßev 71” laute die Adresse. Zwei Russen hätten ihn dort empfangen und noch mitgeholfen, die schwere Ladung mit einem Hubwagen in die Garage zu schieben.
Doch anstatt die wertvolle Fracht noch sicherzustellen, entscheiden die Polizisten, es lediglich bei der Anzeigenaufnahme zu belassen. „Die beiden Streifenbeamten haben es rundum verweigert, nach Kierspe zu fahren”, ärgert sich Thomas Pohl (36) aus der „Cordes & Simon”-Versicherungsabteilung bis heute.
Was die Sache noch schlimmer macht: Gegen den eigentlichen Dieb mit der gelben Regenjacke wurde niemals ermittelt. Das Beweisvideo ist inzwischen gelöscht. „Zwei schwere Ermittlungsfehler der Polizei”, stellte Richter Dietmar Peter jetzt im Diebstahls-Prozess gegen Lastwagenfahrer Hüseyin Ö. fest. Aufgrund der gravierenden Pannen erfordere es deshalb die Fairness, das Verfahren nicht auf dem Rücken des Angeklagten auszutragen, sondern gegen 600 Euro Buße einzustellen.
Richter Peter: „Der Zigarettendiebstahl scheint bandenmäßig organisiert worden zu sein. Der Angeklagte war aber nicht die Galionsfigur, eher die ahnungslose Marionette.”
22:27
Glaubt der blauarschbube wirklich, dass der echte Helmut ullrich hier im Forum liest oder kommentiert?
Ich kenne ihn persönlich. Der kümmert sich doch nicht um den Dreck, der über ihn gekippt wird. Das hat der auch nicht nötig!
22:25
@blauarsch
Was ist das denn für ein dummer Pöbel, der hier kommentiert?
17:56
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22:28
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21:48
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23:47
Herr Ullrich,
da Sie keinerlei Einsicht zeigen, werde ich mich wenden an:
1. Chefredaktion WP und WAZ
2. Deutscher Presserat
3. Staatsanwaltschaft Hagen (wg. § 130 StGB)
Da können Sie auch missliebige Kommentare (z. B. von Deniz123) löschen, hilft Ihnen nix.
17:57
Ich muss Blauarschbube recht geben. Was masst sich diese Reporter an? Kann noch nicht mal correkt englisch. Es ist wichtig das nicht immer geschrieben wird Türke. In der Kriminalstaistik wird auch keinen Unterschied gemacht zwischen türkisch und deutsch.
09:01
Hallo Blaubarschubbe
Haben Sie eigentlich keine anderen Probleme?
23:24
Herr Ullrich, die Süffisanz Ihrer Antwort (es heißt übrigens: „correctness“) soll offensichtlich deren argumentative Leere überspielen. Dass der Beteiligte eines juristischen Verfahren auf die korrekte Angabe seiner Staatsangehörigkeit besteht, erscheint mir selbstverständlich. Wie „ausdrücklich“ dies geschehen ist, ist mir, da ich nicht anwesend war, nicht bekannt. Ähnlich dürfte es der überwältigenden Mehrheit Ihrer Leser gehen. Dass der Angeklagte einen Verweis auf seine Staatsbürgerschaft auch in der Presseberichterstattung verlangt hätte, erscheint mir fraglich. Unnötig ist es allemal, selbst wenn Sie den Respekt besessen hätten, „der Türke H. Ö.“ statt „Türke H. Ö.“ zu schreiben.
22:45
Herr Ö. legte nun mal Wert darauf, Türke zu sein. Er hat die Anklageschrift, die ihn fälschlicherweise als Deutschen bezeichnet hat, zurückgewiesen.
Weil er ausdrücklich als Türke bezeichnet werden wollte, habe ich ihn deshalb auch ausdrücklich so benannt. Tut mir leid, Deniz und Blaubarschbube, ihre political correctnes ist in diesem Fall leider deplaziert! Es geschah auf ausdrücklichen Wunsch des Angeklagten...