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Arbeitgericht

„Bestes Stück“ an die Chefin verschickt

14.06.2011 | 16:35 Uhr
„Bestes Stück“ an die Chefin verschickt

Hohenlimburg.Der Direktor des Hagener Arbeitsgerichts, Frank Auferkorte (51), und sein bisher pikantester Fall. Er spielt in Oege.

Seit Dezember vergangenen Jahres war Kläger B. (56) als Lkw-Fahrer in der Firma für Spedition und Logistik angestellt. Das Unternehmen mit Hauptsitz Neuwied beschäftigt 250 Mitarbeiter, davon etwa zehn in seiner Außenstelle an der Oeger Straße.

B. hatte mit seinem Lastwagen schwere Stahlteile auszuliefern. Eine offenbar zu langweilige Tätigkeit für ihn. Da kam der Fernfahrer (Monatsverdienst: 2400 Euro brutto) auf eine wahrlich verrückte Idee: An seinem Arbeitsplatz zog er plötzlich alle Hosen herunter. Nun saß er unten herum nackt im Führerhaus.

Dann griff er zum Mobiltelefon und fotografierte spontan sein „bestes Stück“. Das Bild wollte er übers Handy an seine Lebensgefährtin senden, „um sie damit zu überraschen.“ Die Überraschung fiel allerdings anders als erwartet aus.

Denn der Brummi-Lenker verrutschte versehentlich im Nummernverzeichnis seines Handys – und verschickte das detaillierte Foto nicht an Freundin Andrea, sondern an seine Chefin!

Die entsetzte Personal-Disponentin stand unter Schock. „Das Bild war nicht delikat, es war geradezu ekelig“, erläutert ein Firmenvertreter. „Für die Kollegin war es besonders schlimm, weil sie am nächsten Tag heiraten wollte.“

Die Spedition ahndete „den eindeutigen Fall von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ mit fristloser Kündigung. „Unsere Lkw sind nicht der geeignete Ort, solche Spielchen zu machen.“ Brummifahrer B. (dünnes Haar, ausgeprägte Geheimratsecken, schmale Brille): „Ich habe mich bereits vielfach für das peinliche Versehen entschuldigt. Was soll ich denn noch machen?“

B. zog gegen seine Entlassung vor das Arbeitsgericht. „Durch den Rausschmiss fühle ich mich so verletzt und gedemütigt“, klagte er, „weil es gegen meine Natur ist.“ Richter Auferkorte grinste: „Ein außergewöhnlicher Fall.“

Die Parteien eigneten sich auf eine fristgerechte Kündigung. Dadurch bekommt B. noch ein Gehalt nachgezahlt.

Helmut Ullrich

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Kommentare
17.06.2011
23:13
„Bestes Stück“ an die Chefin verschickt
von dentix07 | #2

@ hans.jo
...daß die Frau da so einen Schock bekommen hat.
Als erwachsene Frau - kurz vor der Hochzeit - vom Bild eines männlichen Genitals geschockt? Vielleicht überrascht, aber sicher nicht geschockt! (Und wenn doch, sollte Sie sich das mit der Ehe nochmal überlegen!) ;)
Nach dem Artikel schätze ich eher, das Versehen war der willkommene Anlaß für eine fristlose Kündigung. Das hätte man ansonsten nämlich auch anders handhaben können. (Frage mich gerade wie es wohl abgelaufen wäre, wenn es eine Angestellte, bzw. es ein männlicher Vorgesetzter gewesen wäre?)

17.06.2011
20:10
„Bestes Stück“ an die Chefin verschickt
von hans.jo | #1

Für dieses Unternehmen würde ich nicht arbeiten wollen. Aus einem Versehen eine absichtliche Belästigung zu konstruieren und dann fristlos zu kündigen ist einfach nur arm

Klar ist es nicht schön, daß die Frau da so einen Schock bekommen hat. Aber trotzdem ist die Schlußfolgerung lächerlich.

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