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Rüttelstreifen bringen...

B 236 ist ab 2.März für Motorradfahrer gesperrt

20.02.2009 | 19:33 Uhr

Die Rüttelstreifen, die die Regionalniederlassung Südwestfalen im Frühjahr des vergangenen Jahres auf der B 236 im Bereich „Schälk” aufbringen ließ, hat die Raser unter den Motorradfahrern nicht zur Einsicht gebracht.

Durch diese baulichen Maßnahmen sollte das Fahrverhalten der Motorradfahrer so kanalisiert werden, dass die landschaftlich reizvolle Strecke für alle Verkehrsteilnehmer benutzbar bleibt.

Bei einer Auswertung der Unfallzahlen für das Jahr 2008 zeigte sich jedoch, dass auf diesem Streckenabschnitt 14 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Krädern zu verzeichnen waren. Von den Unfällen mit Verletzten ohne Fremdeinwirkung und aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit ereigneten sich drei Kradunfälle auf einem weniger als 500 Meter langen Streckenabschnitt und begründen so eine definierte Unfallhäufungsstelle.

Die Unfallkommission sieht sich deshalb dazu gezwungen, die Strecke temporär für Motorradfahrer zu sperren.

Ab dem 2. März wird von der Einmündung der K19 (Schälker Landstraße) auf Iserlohner Stadtgebiet bis zur Einmündung der L675 (Ruhrtalstraße) auf Schwerter Stadtgebiet die Durchfahrt für motorisierte Zweiräder an Wochenenden und Feiertagen verboten sein. Zusätzlich soll das Parken der Zweiradfahrer auf dem Parkplatz an der „Applauskurve” unterbunden werden.

Auch zukünftig wird die Verkehrsüberwachung im Zuge der B236, besonders hinsichtlich der Sperrung der Strecke, durch die Polizei zugesichert.

Weiterhin beabsichtigt die Biker Union zusammen mit der Polizei im Laufe der nächsten Motorradsaison eine Aktion „Kaffee statt Knöllchen” durchzuführen. Hierbei werden die Kradfahrer nochmals auf die neue Situation hingewiesen.

Der Landesbetrieb Straßenbau sieht außer der temporären Sperrung keine andere Möglichkeit, der Entwicklung der Unfallhäufigkeit mit Motorradfahrern auf diesem Streckenabschnitt entgegen zu wirken.

Anwohner sowie Mitarbeiter von an dem gesperrten Straßenstück gelegenen Gewerbebetrieben können jedoch bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Mofafahrer sind von der Sperrung nicht betroffen.

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