Straßenausbau: Enteignung droht
13.01.2011 | 18:32 Uhr 2011-01-13T18:32:00+0100
Herscheid.Im April sollen die Ausbauarbeiten auf der Landstraße 561 zwischen Abzweig Gasmert und Hardt fortgesetzt werden, teilte Michael Overmeyer, Sprecher des Landesbetriebs Straßenbau.NRW auf WR-Anfrage mit.
Die Ausschreibung für diesen zweiten Bauabschnitt werde derzeit vorbereitet und Anfang Februar veröffentlicht, so Overmeyer.
Der Landesbetrieb rechne für diesen Sanierungsabschnitt mit einer Bauzeit von etwa anderthalb Jahren. Ebenso wie bei dem bereits vollendeten Bauabschnitt zwischen Versedamm und Abzweig Gasmert sollen zusätzliche Fahrspuren angelegt werden, um Überholmöglichkeiten langsamer Fahrzeuge zu ermöglichen. Diese befinden sich in Fahrtrichtung von Herscheid nach Lüdenscheid. Fortgesetzt wird darüber hinaus auch der Bau des neuen Rad- und Gehwegs, der nördlich der Fahrbahn angelegt wird. Wenn es die Witterung erlaubt, soll Ende Februar/Anfang März mit den Rodungsarbeiten begonnen werden.
Verhandlungstermin
am 10. Februar
Abweichend von der ursprünglichen Planung soll der zweite Abschnitt zunächst bis in Höhe des neuen Regenrückhaltebeckens ausgebaut werden. Für das kleine Reststück bis Hardt könnten sich Verzögerungen ergeben, weil der Grunderwerb des Grundstücks Pütt 1 derzeit noch nicht abschließend geklärt ist. Das auf diesem, etwa 1100 Quadratmeter großen Grundstück befindliche Wohnhaus müsste für die Baumaßnahme abgerissen werden. Eine einvernehmliche Lösung zwischen dem Grundstücksbesitzer und dem Landesbetrieb konnte bislang nicht erzielt werden.
Deshalb hat der Landesbetrieb im Juli bei der Bezirksregierung in Arnsberg die Einleitung eines sogenannten Enteignungs- und Entschädigungsfeststellungs-Verfahrens beantragt. Eine nichtöffentliche mündliche Verhandlung findet am 10. Februar im Herscheider Rathaus statt. Wie der Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg, Jörg A. Linden, gegenüber der WR zu erkennen gab, gebe es zwischen Landesbetrieb und Grundstückseigentümer unterschiedliche Vorstellungen zur Werthaltigkeit des Grundstücks. Der Landesbetrieb habe bei Entschädigungszahlungen dieser Art festgesetzte Werte, betonte Michael Overmeyer. Der Grundstücksbesitzer wollte sich gegenüber der WR noch nicht äußern und zunächst das Ergebnis des Verhandlungstermins abwarten.
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