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Ballonfestival

„Sicherheitskonzept nicht genehmigungsfähig“

25.08.2010 | 19:50 Uhr
„Sicherheitskonzept nicht genehmigungsfähig“

Hemer.(rd) Zur Absage des Ballonfestivals teilen die Stadt Hemer und die Landesgartenschau mit:

„Die Pressemitteilung der Felten Ballon GmbH bedarf folgender Klarstellungen: An der Entscheidung, den Veranstaltungsantrag der Felten Ballon GmbH nicht zu genehmigen, waren neben der Stadt Hemer auch die Polizei und der Märkische Kreis als Aufsichtsbehörde beteiligt. Ebenso falsch ist demgemäß die Aussage der Felten Ballon GmbH, dass die Stadt Hemer entgegen den Vorgaben der Bezirksregierung Arnsberg die zuständige Aufsichtsbehörde nicht beteiligt habe.

Dass die Ordnungsbehörde der Stadt Hemer immer wieder neue Anforderungen an das Sicherheitskonzept gestellt haben soll, ist ebenfalls nicht korrekt. Die Felten Ballon GmbH kannte seit Dezember 2009 - auch durch persönliche Teilnahme Uwe Feltens an entsprechenden Sicherheits-Arbeitskreisen in der Geschäftsstelle der Landesgartenschau Hemer mit allen beteiligten Behörden - die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen. Konkrete Anforderungen an die Sicherheit der Veranstaltung konnten jedoch erst zu dem Zeitpunkt gestellt werden, in dem der Veranstalter die genauen Inhalte der Veranstaltung offenlegte. Der Veranstalter war jedoch bis Ende Juli nicht einmal in der Lage, eine vernünftige Veranstaltungsbeschreibung vorzulegen. Trotz vieler Gespräche und Hilfestellungen der LGS mit dem Veranstalter und dessen (vergeblichen) Bemühungen zur Nachbesserung mussten die eingereichten Unterlagen bzw. Angaben im Sicherheitskonzept bis zuletzt als unschlüssig, unzulässig und unzureichend bewertet werden. So fehlte trotz ausdrücklicher Hinweise u. a. eine Auftragsbestätigung zur Lieferung so genannter Crash-Barriers (Sicherheitszäune). Gerade in den zentralen Bereichen wie Sicherheits- und Sanitätsdienst waren erhebliche Lücken im Sicherheitskonzept vorhanden.

Das durch die Felten Ballon GmbH eingereichte Sicherheitskonzept war somit nach einvernehmlicher Auffassung aller Behörden nicht genehmigungsfähig. Die Entscheidung erfolgte nach rechtmäßiger Ausübung des Ermessens unter Abwägung der Sicherheit der Besucher auf der einen Seite und den wirtschaftlichen Interessen des Veranstalters auf der anderen Seite. Hierbei überwog aufgrund der Mängel im Sicherheitskonzept die Sicherheit der Besucher deutlich. Insbesondere die abendlichen Ballonglühveranstaltungen waren von dem unzureichenden Sicherheitskonzept betroffen. Die Ballonfahrten, für die auch Gutscheine verkauft wurden, hätten theoretisch stattfinden können, wurden seitens der Felten Ballon GmbH allerdings gemeinsam mit den Ballonglühveranstaltungen beantragt. Dass diese durch den Gesamtantrag zwangsläufig auch abgelehnt wurden, wurde Uwe Felten mitgeteilt, mit dem Zusatz, dass die reinen Ballonfahrten grundsätzlich genehmigungsfähig seien. Bemühungen, wenigstens die Ballonstarts stattfinden zu lassen, hat die Felten Ballon GmbH bei der Stadt Hemer nicht angestrebt. Hierzu hätte es aber einer Kontaktaufnahme mit der Stadt bedurft, weil die luftfahrtrechtliche Genehmigung vom Einvernehmen mit der Stadt abhängig ist. Erst am Morgen des 20. August gab die Felten Ballon GmbH bekannt, dass sie (allein) aus logistischen Gründen auch die Ballonfahrten nicht veranstalten könne.

Die Stadt Hemer hofft, dass die Felten Ballon GmbH ihren vertraglichen Pflichten gegenüber den Ballonfahrt-Gutschein-Inhabern nachkommt oder aber den entsprechenden Fahrpreis erstattet.“

IKZ-Redaktion

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Kommentare
26.08.2010
20:40
Blockierter Kommentar.
von exknfr | #17

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

26.08.2010
20:40
„Sicherheitskonzept nicht genehmigungsfähig“
von exknfr | #16

von auswärtigem Beobachter: Profit muß sein -Sicherheit aber auch -genauso wie Kontrolle (nicht durch Google Street), daher genaueres Hinschauen seit Duisburg positiv zu erwähnen! Sicherheit kommt uns allen zugute! Ein Ehrenamtlicher Helfer

26.08.2010
13:07
„Sicherheitskonzept nicht genehmigungsfähig“
von LeiderIstEsSo | #15

nochmal @ 1
Oder war der Beitrag Satire ??

26.08.2010
13:06
„Sicherheitskonzept nicht genehmigungsfähig“
von LeiderIstEsSo | #14

@1
Fachkompetenz und Behörden....das schliesst sich von vornherein aus

26.08.2010
12:53
„Sicherheitskonzept nicht genehmigungsfähig“
von osis | #13

Was oll die Aufregung? Das ist Marktwirtschaft. Fa. Felten kann zu den notwenidgen Bedingungen kein Angebot machen, oder sie wollen es nicht.

Ich hoffe nur, das sie den Anstand besitzen die Karten zu erstatten.

26.08.2010
12:18
„Sicherheitskonzept nicht genehmigungsfähig“
von roter35 | #12

Wenn die Landesgartenschau eine Großveranstaltung macht, dann muss die Firma Landes-gartenschau auch bestimmt ein Sicherheitskonzept erstellen, das macht jedenfalls nicht die Stadt. Wenn ich das in der Presse richtig verfolgt habe, hat die Landesgartenschau sogar extra einen Sicherheitskoordinator. Deshalb klappt das mit eigenen Veranstaltungen auch. Aber externe wollen halt Geld verdienen und möglichst wenig bezahlen. Und die Auflagen stehen auch meistens im Gesetz.

26.08.2010
11:38
„Sicherheitskonzept nicht genehmigungsfähig“
von captainbb | #11

@Herbert Flieger:
Wenn jemand ein Konzept (egal welches) genehmigen soll, muß er dann nicht Punkte vorgeben?

26.08.2010
09:53
„Sicherheitskonzept nicht genehmigungsfähig“
von Herbert Flieger | #10

@captainbb:
Noch einmal:
Die Stadt Hemer macht kein Sicherheitskonzept. Das Sicherheitskonzept wird alleine vom Veranstalter (in diesem Fall Fa. Felten) gemacht und zur Genehmigung vorgelegt! Ist es nicht ausreichend, muss es nachgebessert werden.
Auch ich habe schon mehrmals versucht die Fa. Felten zu erreichen um dasd Geld für mein Ballonticket zurück zu bekommen, bisher kein Erfolg, weder telefonisch noch per Mail.

26.08.2010
09:35
„Sicherheitskonzept nicht genehmigungsfähig“
von marwang. | #9

@8: Ich weiß es nicht!

26.08.2010
09:28
„Sicherheitskonzept nicht genehmigungsfähig“
von captainbb | #8

Wie sieht denn das Sicherheitskonzept der Stadt Hemer aus????
Welche Punkte sind denn darin genau enthalten??????

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