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Geplatztes Ballonfestival

Schuld bei Stadt und LGS?

07.12.2010 | 18:58 Uhr
Schuld bei Stadt und LGS?

Hemer.Die Hemeraner Dr. Werner Mirbach und Matthias Opitz sind zwei von 700 Betroffenen, die sich riesig auf eine Ballonfahrt im Rahmen des Ballonfestivals auf der Landesgartenschau gefreut haben.

Unsanft wurden die beiden aus ihrer Vorfreude gerissen, als die Stadt Hemer das Festival zwei Tage vor der Eröffnung wegen eines unzureichenden Sicherheitskonzeptes absagte.

Jetzt liegt das Gutachten des Insolvenzverwalters Dr. Andreas Schulte-Beckhausen aus Bonn vor, und das sagt aus, dass die Landesgartenschau GmbH und die Stadt Hemer sich gegenüber der Felten Ballon GmbH schadensersatzpflichtig gemacht haben sollen. Es geht um rund 400 000 Euro, die auch durch die Absage des Ballonfestivals auf der Schuldenseite des Unternehmens Felten stehen - das sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zur Durchführung der Großveranstaltung.

Die Gläubigerversammlung findet am 25. Februar in Bonn statt, und dann haben die Gläubiger die Gelegenheit, über den Fortgang des Verfahrens Beschlüsse zu fassen.

Das Gutachten beschreibt die Zusammenarbeit zwischen der Felten Ballon GmbH und der LGS GmbH im Detail. Die Absage seitens der Stadt Hemer ist erfolgt, weil Felten ein unzureichendes Sicherheitskonzept vorgelegt habe.

Im Hemeraner Rathaus reagierte man gelassen, aber auch ein wenig überrascht auf das Gutachten des Insolvenzverwalters. „Bei der Stadt Hemer hat bisher niemand Akteneinsicht beantragt“, sagte Pressesprecher Fabian Tigges auf Anfrage der Heimatzeitung. Und er fügte hinzu: „Im Übrigen ist der Ablehnungsbescheid der Stadt Hemer auf Grund des Fristablaufs rechtskräftig!“ Handlungsbedarf sieht man seitens der Stadt und der LGS GmbH nicht: „Wir warten mal ab, wie es weitergeht!“

Carmen Fürstenau

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Kommentare
19.12.2010
17:24
Schuld bei Stadt und LGS?
von flambierter | #8

Mittlerweile versuch Felten wohl, seinen Krempel unter der Hand zu verkaufen

14.12.2010
19:03
Schuld bei Stadt und LGS?
von marwang | #7

@6 mendens grosser nörgler und neider kanns nicht lassen, nur den nimmt keiner mehr ernst

12.12.2010
10:06
Schuld bei Stadt und LGS?
von Ruhrik | #6

@4
Das ist genau die Arbeit, für die eine Stadt zuständig ist: die Sicherheit in ihren Gemarkungsgrenzen zu garantieren. Wenn solche Konzepte den Interessenten überlassen werden, darf man sich darauf verlassen, dass Schlamperei einzieht. Der Unternehmer kann einen Entwurf unterbreiten, aber die Genehmigung und die Verantwortung bleiben beim Veranstalter - siehe Duisburg mit seiner Love-Parade.
Aber warum sollte Hemer denn auch für diese Show ein Konzept entwickeln? Ein Mobilitätskonzept und ein Nachnutzungskonzept für die LGS gab und gibt es schließlich auch nicht!

08.12.2010
13:00
Schuld bei Stadt und LGS?
von Chrisiboy1966 | #5

@ esgehtschon wiederlos

Natürlich handelt der Insolvenzverwalter im Interesse der Felten GmbH. Der Insolvenzverwalter ist ein Verwalter, der dem Eigentümer vorgesetzt wird, um das Vermögen des insolventen Unternehmens im Auftrag des Amtsgerichtes zu verwalten. Hierzu wird ein Insolvenzverwalter vom Amtsgericht bestallt. Dieser hat erst einmal ein ganzes Jahr lang Zeit, das Unternehmen, insbesondere Arbeitsplätze und Vermögen vor dem entgültigen wirtschaftlichen Aus zu retten, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wird und das übrig gebliebene Betriebsvermögen durch Versteigerung verwertet und unter den Gläubiger aufgeteilt wird. Der Insolvenzverwalter ist also eine Instanz der Gerichtsbarkeit - nicht mehr und auch nicht weniger.

Der Insolvenzverwalter stellt eine eigenen Bilanz auf, eine Insolvenzbilanz, in der die Vermögens- und die Schuldenseite besonders aufgestellt sind. Insbesondere werden die halbfertigen Erzeugnisse und die langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten gesondert aufgelistet.
Auch wird der Insolvenzverwalter sich die Frage nach dem Grund der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) stellen müssen. Da kann es ja unter anderem auch um das Strafrecht gehen. Sollten z.B. Kreditoren aufgrund von Aufkündigung von Verträgen zur Zahlungsunfähigkeit beigetragen haben, muß das Berücksichtigung in einer Schadenersatzklage finden.
Sollte es sich bei dem Kreditor um eine öffentliche Einrichtung, wie z.B. der Stadt handeln, wird selbstverständlich diese angeklagt. Das ist doch völlig normal. Auch eine Stadtverwaltung kann angeklagt werden, wenn die halt eben Bockmist gemacht hat. Und das ist auch richtig so.

Und ein Gutachter ist ein Gutachter und vom Gericht bestellt. Und wenn ein Richter sich an diesem Gutachten richtet ist das Rechtens. Ich finde es aber immer irgendwie merkwürdig und das ist meine Meinung, wie laut Dummheit nach irgendetwas rufen kann. Oder in Bezug auf Kompetenz anders gesagt esgehtschon wiederlos ... keine Zähne im Hals, aber Lapaloma pfeifen.

08.12.2010
07:16
Schuld bei Stadt und LGS?
von erstmawiedersetzen 2 | #4

Der Artikel in der Druckausgabe des IKZ ist viel länger und noch peinlicher als dieser Auszug hier für den Insolvenzanwalt, der viele Dinge auflistet und gar nicht reflektiert, dass der Schuldner kein Sicherheitskonzept vorgelegt hat. Vielmehr sollte nach seiner Auffassung die Stadt das Konzept machen. Wo kommen wir denn da hin, wenn die Stadt jetzt auch noch die Arbeit der Unternehmer leistet? Bei dem Schuldenhaufen wird aber erst recht deutlich, warum der gute Herr Felten möglicherweise kein Sicherheitskonzept in Auftrag gegeben hat. Es fehlte ihm wohl die Liquidität. Dann warten wir jetzt auf ein Gerichtsurteil, dass dann schätzungsweise den Rest der Masse auffressen könnte und die Gläubiger in die Röhre gucken lässt.

07.12.2010
22:12
Schuld bei Stadt und LGS?
von erstmawiedersetzen | #3

#2:

Im Artikel heißt es, dass die 400.000 EUR auf der Schuldenseite des Unternehmens stehen. Der Insolvenzverwalter wäre aber wohl doch sehr stark mit nem Klammerbeutel gepudert, wenn er denn Prozessgebühren, die noch gar nicht angefallen sind, in seiner Bilanz unterbringen würde.

Die Prozesskosten (Anwalt, Gericht, etc) - ohne Berufung dürften da wohl nur bei ca. 25 TEUR liegen.

07.12.2010
19:10
Schuld bei Stadt und LGS?
von esgehtschon wiederlos 2 | #2

400.00 EURO! Der Betrag ist so wirklichkeitsfern, dass das niemand wirklich glaubt. Da kann sich die LGS gut zurück lehnen. Es geht wohl eher um Prozessgebühren schätze ich, da der Streitwert sehr hoch ist. Aber wenn das stimmt, dass der Insolvenzverwalter nicht einmal die Akten eingesehen hat, dann ist das wirklich bemerkenswert fahrlässig für ein Gutachten, das ja kein Schlechtachten sein darf.

07.12.2010
19:06
Schuld bei Stadt und LGS?
von esgehtschon wiederlos | #1

Gutachten des Insolvenzverwalters?? Dieser dürfte ja wohl im Interesse der Felten GmbH handeln, um letztendlich die Gläubiger glücklich zu machen.

Das Ganze wird wohl in einigen Monaten vor dem Richter entschieden ...

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