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"Knöllchen" kollektiv stornieren bei der Kreispolizeibehörde?

11.08.2009 | 19:28 Uhr
"Knöllchen" kollektiv stornieren bei der Kreispolizeibehörde?

Hemer Kann die Stadt Hemer polizeiliche Strafzettel aus dem ehemaligen Baustellenbereich an der Ostenschlahstraße vielleicht "kollektiv stornieren"?

Polizeibeamte haben auf der Ostenschlahstraße fleißig „Knöllchen” geschrieben, aber die 30-km/h-Regelung in der Baustellenzeit ist umstritten, und Ordnungsamtsleiter Gerald Petri hat am Dienstag im Schnelldurchgang geprüft, ob die Strafzettel bei der zuständigen Kreispolizeibehörde „insgesamt storniert” werden können. Petri berichtete dem Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt und Verkehr, dass er deshalb auch mit Hemers Polizeichef Gunther Lill telefoniert habe.

Aber alle Fragen bleiben offen, weil die umstrittene Baustellenbeschilderung  inzwischen abgeräumt ist. Ratsherr Ingo Nix (CDU) berichtete immerhin, dass er den 30-km/h-Baustellenbereich seinerzeit abgefahren sei und bei seiner Tour vom Amselweg zurück in die Ostenschlahstraße immerhin ein 50-km/h-Schild gesichtet habe.

Paul Kramme

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Kommentare
13.08.2009
17:22
Knöllchen kollektiv stornieren bei der Kreispolizeibehörde?
von icke | #12

Fahrt mal durch Oestrich, da wechseln die Schilder dauernd. 30...50....30....50..von daher kann das schon sein.

12.08.2009
21:31
Knöllchen kollektiv stornieren bei der Kreispolizeibehörde?
von ........ | #11

Bei einem 30 Zonen Schild muss eine aufhebung folgen, was bei einem normalen geschwindigkeitsschild z.b. 30 mit rotem kreis drumherrum muss kein aufhebungsschild sein! so hab ich das damals in meiner ausbildung zum straßenbauer gelernt!

12.08.2009
19:57
Knöllchen kollektiv stornieren bei der Kreispolizeibehörde?
von blub | #10

Zum einen ist das richtig, zum anderen gibt es eben nicht nur das Aufhebungsschild der Zone 30, ebenso wirksam ist ein einfaches 50 km/h Schild.

Wie dem auch sei, in der Sache sollten wir uns ja einig sein, wie ich denke. Erst muss geprüft werden, was es mit diesem ominösen Schild auf sich hatte. Falls kein Fehler der Stadt vorlag, wird eben geblecht.

12.08.2009
19:47
Knöllchen kollektiv stornieren bei der Kreispolizeibehörde?
von gerneHemeraner | #9

Tempolimits müssen nach jeder Einmündung/Kreuzung wiederholt werden. Wie soll ein Einbiegender sonst wissen, wie schnell er fahren soll? Das ist nicht geschehen, sodass man durchaus glauben konnte, es sei (ab der ersten Kreuzung) 50 freigegeben gewesen.

12.08.2009
19:43
Knöllchen kollektiv stornieren bei der Kreispolizeibehörde?
von sundwiger | #8

Nein, eben nicht. Auf ein 30er Schild folgt als Aufhebung ein graues 30er Schild, das quer grau durchgestrichen ist. Deshalb zweifele ich an Herrn Nix Beobachtung.

der sundwiger

PS: War nicht auch Ratsherr Nix derjenige, der die prächtige Eibe vor der Türmchenvilla fällen lassen wollte, weil man sie nicht essen kann?

12.08.2009
19:25
Knöllchen kollektiv stornieren bei der Kreispolizeibehörde?
von blub | #7

Das ist ja schön und gut. Aber das Schild, welches Herr Nix gesehen haben will, muss ja ein 50 km/h Schild sein, welches auf ein vorher platziertes 30 km/h Schild folgt. Daher macht ein solches Schild sehr wohl Sinn.

Was die knöllchen angeht, stimme ich natürlich zu. Für den Fall, dass dort 30 km/h ausgeschildert waren, sind Verstöße natürlich zu ahnden.
In dem Fall, dass kein 30 km/h Schild zuvor platziert ist, ist selbstverständlich ein 50 km/h Schild in einer geschlossenen Ortschaft sinnlos, darum geht es hierbei jedoch nicht.

12.08.2009
18:50
Knöllchen kollektiv stornieren bei der Kreispolizeibehörde?
von sundwiger | #6

... na gut, jetzt mal gaanz langsam für Herrn blubb:

1. Im Stadtgebiet Hemer (Innenstadt) wird überall maximal 50 km/h gefahren. Beschränkungen auf geringere Geschwindigkeiten werden duch Verbotsschilder angezeigt und durch ähnliche Schilder in grau wieder aufgehoben. Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder auf 50 km/h sind daher nicht nötig und in der geschlossenen Ortschaft nicht zu finden. Das Ortseingangsschild übernimmt diese Funktion.

2. In Baustellen wird ganz bestimmt nicht 50 km/h gefahren, es sei denn auf Bundesstraßen und Autobahnen. In der geschlossenen Ortschaft sind Baustellen immer mit höchstens 30 km/h beschildert.

3. Ich sehe keinen Grund, irgendwelche Knöllchen für Geschwindigkeitsübertretungen zu stornieren. Wer zu schnell fährt, muss die Konsequenzen tragen.

4. Die oberen drei Punkte waren komplett ohne Ironie. Wer nicht verstanden hat, was ich mit diesem Posting meine, möge sich melden. Ich bin ein geduldiger Mensch.


der sundwiger

12.08.2009
17:42
Knöllchen kollektiv stornieren bei der Kreispolizeibehörde?
von blub | #5

Ich glaube da gab es schlichtweg nichts zu verstehen, weil nichtmal Ironie Sinn ergeben würde, aber gut...

12.08.2009
14:53
Knöllchen kollektiv stornieren bei der Kreispolizeibehörde?
von nrwgirl | #4

Da haben wohl einige die Ironie in sundwigers Kommentar nicht erkannt ...

12.08.2009
14:52
Knöllchen kollektiv stornieren bei der Kreispolizeibehörde?
von blub | #3

Und den Kommentar über Herrn Nix solltest du dir auch sparen, wenn du nicht einmal verstehst, was er damit meint...

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