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Aufklärung statt Strafe: Kontrolle im Rahmen des Jugendschutzes

26.04.2007 | 16:17 Uhr

Hemer. (cast) Sieben Poilzeibeamte und insgesamt neun Mitarbeiter des Ordnungs- und des Jugendamtes waren in der Nacht zu Sonntag im Hemeraner Stadtgebiet auf Kontrolleinsatz - und das für den Jugendschutz. Eines vorweg: Dieses wird nicht der letzte Ein

Im Rahmen der Aktion der Ordnungspartnerschaft kontrollierte die Gruppe fünf Gaststätten, zwei Spielhallen und zwei Sportwettbüros in der Innenstadt. Dazu kamen vier Gaststätten in den Ortsteilen und eine große Party in der Becke. In einer Gaststätte wurde beispielswiese ein Jugendlicher angetroffen, der noch keine 16 Jahre alt war und Bier trank. Er wurde auf der Wache von seinen Eltern abgeholt. "Kinder und Jugendliche dürfen sich nach dem Jugenschutzgesetz in Gaststätten grundsätzlich nicht aufhalten und dort erst recht keinen Alkohol konsumieren", hieß es gestern im Rathaus.

Die Kontrolle der Ausweise von Jugendlichen auf der Tanzveranstaltung ergab, dass die Jugendlichen noch nicht volljährig waren und deshalb nach 24 Uhr auf der Party nichts zu suchen hatten. Auch in diesen Fällen wurden die Jugendlichen von den Mitarbeitern des Jugendamtes betreut, bis die Eltern kamen. "Uns geht es jetzt darum, mit den Eltern ins Gespräch zu kommen", sagte Karl-Heinz Sülberg vom Jugendamt, und Sabine Ebbinghaus (Stadtmarketing) fügte hinzu: "Es geht nicht darum, die Jugendlichen zu gängeln, sondern es geht um Schutz", sagte sie. man wolle nicht als Spaßbremse fungieren, sondern aufmerksam machen.

Dass Alkoholkonsum bei der Jugend immer mehr zur Regel wird, entsetzt alle Seiten. Aufklärung ist hier geboten, und das hat man sich auf die Fahnen geschrieben.

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