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Steuerzahler

25.03.2010 | 13:28 Uhr

Jochen soll am Steuer sein Handy benutzt haben. Ein Polizist wollte genau gesehen haben, wie Jochen ein Mobiltelefon in der Hand hielt. So stand es später auch im Anhörungsbogen. Das Schreiben erboste Jochen. „Tatvorwurf wird zugegeben“, hieß es da. Das stimmte nun überhaupt nicht.

Jochen hatte darauf hingewiesen, dass er seinen iPod in der Hand hatte, weil er eine neue Musikliste auswählte. Sein Auto habe überdies eine Freisprecheinrichtung. Aber der Polizist notierte: „Der Betroffene fragte, wie hoch das Bußgeld ist. Deshalb ist davon auszugehen, dass der Vorwurf stimmt.“ Was für eine messerscharfe Logik!

Jochen übergab die Sache seinem Anwalt. Der Beamte musste daraufhin dem Ordnungsamt antworten, ob er ein Mobiltelefon oder einen iPod gesehen hatte. Nun wollte er sich plötzlich nicht mehr festlegen. Verfahren eingestellt, Kosten trägt der Steuerzahler.

Redaktion Heiligenhaus

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