Schlüssel
10.02.2009 | 23:46 Uhr 2009-02-10T23:46:40+0100IN FORM GEBRACHT Die Betriebskostenabrechnung las Karsten mit Interesse. Vor allem, was die Heizkosten anging. Da war nämlich der Verbrauch angegeben, keine Schätzung. Dabei ist sich Karsten sicher, dass er keinen Ableser in die Wohnung gelassen hat. ...
... Wahrscheinlich war er auf Dienstreise und hat den Termin komplett verpasst. Der Hauseigentümer druckste merkwürdig rum, als Karsten nachfragte.
Schließlich räumte er ein, dass er die Wohnung mit dem dritten Schlüssel geöffnet hat, den er für Notfälle besitzt. Karsten dachte lange nach, bevor er auf einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs verzichtete. Immerhin war der Vermieter bereit, Karsten ein neues Schloss zu bezahlen. Von dem hat er dann auch keinen "Notschlüssel" mehr verlangt. Und auch keinen erhalten. ter
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