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Aus einem Guss

Hitalbum

29.07.2010 | 15:40 Uhr

Post von Anwälten. Knapp 600 Euro sollte Kerstin zahlen. Kerstin wurde vorgeworfen, sie habe in einer Internet-Tauschbörse ein Hitalbum „zum Download angeboten“. Sogar einen Gerichtsbeschluss hatten die Abmahner erwirkt.

Danach musste Kerstins Telefonfirma sagen, wem der Anschluss gehört. Genannt haben sie Kerstins Namen. Doch der angebliche Verstoß lag schon fast vier Monate zurück. Da war noch der Vormieter in der Wohnung, von dem Kerstin den Anschluss übernommen hat. Der Internetfirma war das Versehen peinlich. „Wir kümmern uns um alles“, versprach ein Anrufer aus der Rechtsabteilung.

Tatsächlich meldeten sich die Anwälte einige Tage später und teilten mit, Kerstin sei aus der Nummer raus. In der nächsten Abrechnung schrieb die Telefonfirma 150 Euro auf Kerstins Kundenkonto gut. „Für die Unannehmlichkeiten.“ Nun, damit konnte Kerstin leben.

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