Wenn Helfer die Freiheit rauben
22.09.2010 | 17:24 Uhr 2010-09-22T17:24:00+0200Hattingen.Vortrag über das Fixieren von Alzheimer-Patienten.
Alzheimer – ein ernstes Thema mit vielen Details. Eines: Folgenschwere körperliche Probleme bei Pflegefällen. Eine mögliche Methode: die Fixierung. Am Dienstagabend informierten Alzheimer Ge- sellschaft und VHS im Alten Rathaus darüber
Wozu dient die Fixierung, wann wird sie angewandt? Rechtsanwältin Bärbel Schönhof zeigte eine Power-Point- Präsentation. Sie ist im Vorstand der Deutschen Alzheimer Gesellschaft und beantwortet juristische Fragen zum Thema Demenz.
„Fixieren ist eine freiheitsentziehende Methode. Durch Medikamente oder mechanische Vorrichtungen wird die Bewegung eingeschränkt“, er-klärt Schönhof. Angehörige, Pflegedienste oder Heime wenden dies an. Dabei gelten verschiedene Rechtslagen.
Unterschieden wird in sechs Fälle. Merkmale sind Einwilligungsfähigkeit, Bewegungsfähigkeit, Selbst-/Fremdgefährdung und Nebenwirkungen von Medikamenten.
„Oft ist ein richterlicher Beschluss erforderlich, bevor Maßnahmen durchgeführt werden können“, gibt die Rechtsanwältin als Hinweis. „Im absoluten Notfall, bei Selbst- oder Fremdgefährdung, darf man sofort handeln, ohne sich strafbar zu machen. Man sollte aber vor Durchführung der Fixierung über Alternativen nachdenken“, betont die Referentin.
Eine wichtige ethische Frage in Bezug auf Fixierung: Schutz oder Freiheitsberaubung? Schönhof zeigt Schaubilder. Betrachtet werden Ortungssysteme, kleine Chips, die Personen tragen. Pfleger finden die Personen so schneller. Einerseits schützt man die Kranken durch schnelles Handeln. Die Maßnahme verstößt jedoch gegen die Menschenwürde. Die fixierte Person verliert ihre Freiheit – die per Grundgesetz jedem zusteht.
Im Anschluss an den Vortrag hatten die Interessenten die Möglichkeit Fragen zu stellen. Dabei gab Bärbel Schönhof zum Beispiel Auskunft über Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen.
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