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Amtsgericht

Rentner freigesprochen

08.02.2012 | 16:32 Uhr
Rentner freigesprochen

Hattingen.  Mangelnde Beweise für Stoß im Treppenhaus.

Ein 75 Jahre alter Hattinger wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Die Anklage hatte dem Rentner Heinrich L. vorgeworfen, am 2. Februar 2011 die Ex-Freundin seines Sohnes nach einer verbalen Auseinandersetzung vorsätzlich die Treppe eines Hausflures heruntergestoßen zu haben.

Die Zeugin R. sagte aus, dass sie nach der Trennung von ihrem Freund persönliche Gegenstände aus der Wohnung seiner Eltern holen wollte. Diese hatte ihr ehemaliger Lebensgefährte dort untergebracht. Nach einer Auseinandersetzung mit Lydia L. sei Heinrich L. dazugestoßen und habe sie die Treppe heruntergeschubst. Sicher ist: R. verletzte sich am Kniegelenk. Geklärt werden musste: Wurde sie tatsächlich von L. gestoßen – oder stürzte sie ohne Fremdeinwirkung.

Eine körperliche Misshandlung konnte nicht nachgewiesen werden, die Zeugenaussagen von L. wurde von Richter Kimmeskamp als fragwürdig und zweifelhaft eingestuft.

Die Staatsanwaltschaft plädierte schließlich auf eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die über einen Zeitraum von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden soll, und 3000 Euro Schmerzensgeld.

Aufgrund der mangelnden Beweislage entschied Richter Kimmeskamp für den Angeklagten und verkündete den Freispruch.

Annalena Rey

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