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Lebensmittel-Großhändler darf in Freiheit bleiben

02.02.2012 | 16:04 Uhr
Lebensmittel-Großhändler darf in Freiheit bleiben

Essen. Bewährung für den Steuerbetrüger. Am Donnerstag verurteilte das Landgericht Essen einen Hattinger Lebensmittelgroßhändler zu zwei Jahren Haft mit Bewährung. Er hatte fünf Jahre lang rund 400 000 Euro Steuern hinterzogen.

Bereits am Montag hatte der 50-Jährige, der bis 2009 in der Nähe der Gebläsehalle einen Großhandel für Lebensmittel, Wein und Spirituosen geführt hatte, ein Geständnis im Sinne der Anklage abgelegt. Schwarz hatte er Ware an Kunden verkauft und auch die Einkäufe bei seinen Lieferanten nicht in der Buchhaltung erfasst. Eine illegale Geschäftsidee, die irgendwann die Steuerfahndung auf den Plan rief.

Zu dieser Behörde hat der Hattinger offenbar immer noch ein gespaltenes Verhältnis. Als das Gericht am Donnerstag den zuständigen Steuerfahnder vernahm, verlor der Angeklagte nach Augenzeugenberichten zusehends die Beherrschung. Wie ein rotes Tuch soll der Beamte auf den Angeklagten gewirkt haben. Er rückte ein wenig von seinem Geständnis ab und formulierte in Richtung des Zeugen etwas, was auf Außenstehende wie „Saddam Hussein“ klang.

Eine Beruhigungspause schloss sich an. Danach hatte der 50-Jährige sich wieder im Griff, entschuldigte sich für seine Ausfälle und blieb wieder bei seinem Geständnis. Damit ersparte der Hattinger Händler sich einige Zeit im Gefängnis. Dass er zu seinen Taten stand und das Verfahren gestrafft hatte, rechnete ihm die I. Strafkammer strafmildernd an. Richter Edgar Loch: „Wir haben den Eindruck, dass er bereut hat.“ Mit 400 000 Euro habe er aber „einen ganz erheblichen Betrag über einen langen Tatzeitraum hinterzogen.“

Stefan Wette

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