Bedrohung ja, Körperverletzung nein
13.02.2012 | 17:35 Uhr 2012-02-13T17:35:00+0100
Hattingen. Amtsgericht: Geldstrafe gegen 43-Jährigen verhängt. Richter glaubt Zeugen bei zweitem Vorwurf nicht.
Ein 43 Jahre alter Hattinger wurde vom Amtsgericht wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von 125 Euro verurteilt – er muss fünf Tagessätze zu je 25 Euro zahlen. Das Verfahren wegen Körperverletzung wurde wegen mangelnder Beweise eingestellt.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte soll seine Ex-Freundin, die mittlerweile eine Beziehung mit dem obdachlosen Zeugen hat, aus Eifersucht geschlagen haben. Richter Kimmeskamp befand die Aussage und Anschuldigung der Ex-Freundin allerdings nicht als glaubwürdig: „Sie kam mir stark alkoholisiert und nicht bei klarem Verstand vor.“
Zudem soll der Angeklagte die Frau mehrfach telefonisch belästigt haben – sagte der Zeuge, der in der vergangenen Woche trotz Vorladung nicht zum Amtsgericht gekommen war – deshalb musste der Termin auf diese Woche verschoben werden.
Nachdem es auf ausdrücklichen Wunsch des Angeklagten zu einem Gespräch mit dem Zeugen kam, wurde dieser schwer beleidigt und sah sich Morddrohungen ausgesetzt, die er als ernstzunehmend einstufte, sagte er bei der Verhandlung am Montag. Der Angeklagte gab die Drohungen und Beschimpfungen zu, erwiderte aber auch dass dieser ebenso beleidigend wurde.
Geringe Geldstrafe
Es bestand Einvernehmen bei Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidiger, dass eine eher geringe Geldstrafe verhängt wird, weil der Angeklagte Hartz-IV-Empfänger ist.
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