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Arbeit oder Gesundheit

13.02.2012 | 17:39 Uhr
Arbeit oder Gesundheit
Carola Fischer. Foto: Svenja Hanusch / WAZ FotoPool

Hattingen.  Weil ihr Rentenanspruch sonst verloren ginge, muss die herzkranke Carola Fischer zur Heilpraktiker-Prüfung.

Frustriert sitzt Carola Fischer an ihrem Esstisch. Die 49-Jährige steht kurz vor der Prüfung zur Heilpraktikerin. Doch Carola Fischer ist krank. Perimyokarditis. „Aus einem Virus entwickelte sich letztlich eine akute Herzkrankheit“, sagt die ehemalige Krankenschwester, die sich seit zwei Jahren umschulen lässt. Als sich die Krankheit im Dezember 2011 verschlechtert und sich der Herzmuskel entzündet, wird sie krank geschrieben. Der Kardiologe verordnet Carola Fischer körperliche Schonung. Auf das Lernen für die Heilpraktiker-Prüfung solle sie auch lieber verzichten, so der Mediziner.

Rückblick: Wegen einer anderen Erkrankung musste Carola Fischer vor zwei Jahren ihren Job als Krankenschwester an den Nagel hängen. Mit der Umschulung zur Heilpraktikerin wollte die Holthause-rin einen Neuanfang wagen. Nach langwierigem Briefverkehr bewilligt die Deutsche Rentenversicherung Westfalen letztlich am 4. Februar 2010 ihre Ausbildung zur Heilpraktikerin als so genannte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Der Rentenanspruch für die Zeit der Umschulung schien gesichert.

Nachdem die 49-Jährige Ende 2011 sieben Wochen krank geschrieben war, zitierte ihre Krankenkasse sie Anfang dieses Jahres zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK Westfalen-Lippe). Ein Arzt sollte bestätigen, dass Carola Fischer derzeit nicht in der Lange ist ihre Ausbildung weiterzuführen. „Die Bescheinigung, die ich von meinem Kardiologen habe, wollte der Arzt vom MDK gar nicht erst sehen.“

Ihr Kardiologe bescheinigte ihr schriftlich: „Eine ausgeprägte klinische Symptomatik mit Leistungsabfall, Luftnot und Schweißneigungen.“ Der Ratschlag des Herzspezialisten: „Das Krankheitsbild erfordert körperliche Schonung, dies umfasst auch die vermehrte Beanspruchung im Rahmen einer Prüfungsvorbereitung.“

„Dem Mediziner vom MDK ist offenbar jedoch einzig daran gelegen gewesen, seinem Arbeitgeber so schnell wie möglich zu bestätigen, dass ich gesund bin“, so Carola Fischer. Nur den Blutdruck habe er gemessen. „125 zu 85. Jeder Herzkranke würde sich freuen. Sie sind gesund“, erinnert sie sich an seine Worte. Dann habe ihr der Arzt noch einen ungewöhnlichen Vorschlag gemacht. Er würde sie noch weitere zwei Wochen krank schreiben, wenn sie im Gegenzug aufhöre zu behaupten, sie sei krank. Carola Fischer lehnte ab. „Er sprach von einem Deal. Das fand ich derart eigenartig, dass ich das Gespräch im Anschluss verschriftlichte.“ Mit dem Wortlaut der Untersuchung schickte sie einen Beschwerdebrief an den Medizinischen Dienst. Bislang bekam sie nur eine Eingangsbestätigung. „Wir mussten den Fall erst einmal intern recherchieren“, sagt Dr. Peter Dinse vom MDK Westfalen-Lippe. „Natürlich kann Frau Fischer das Urteil anfechten.“ Es werde dann zu einer ausführlicheren Untersuchung kommen. „Dabei kann durchaus ein anderes Ergebnis herauskommen.“

Eine Reaktion von der Rentenversicherung hat Carola Fischer indes bereits. Weil die 49-Jährige als gesund gelte, müsse sie nun auch ihre Ausbildung sofort wieder aufnehmen. Christian Koopmann, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Westfalen: „Frau Fischer ist nicht mehr krank geschrieben. Daher können wir von ihr verlangen, dass sie ihre Prüfung macht.“

Warum die Diagnosen des Kardiologen und des MDK-Arztes so unterschiedlich ausfielen, könne er nicht sagen. Für die Rentenversicherung zähle letztlich das Wort des Medizinischen Dienstes. Für Carola Fischer ein unzumutbarer Zustand: „Ich muss mich zwischen meiner Gesundheit und meinem Job entscheiden.“

Zur Heilpraktiker-Prüfung am 21. März will sie trotzdem gehen. „Auch auf die Gefahr, dass sich mein Gesundheitszustand verschlechtert.“

Daniel Roeschies

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Kommentare
14.02.2012
21:28
Arbeit oder Gesundheit
von zauberlehrer | #1

Es ist immer wieder das gleiche beim MDK . Meine Frau litt unter Drehschwindel , konnte sich alleine fast nicht bewegen . Der Arzt , damals in Bochum , bestatigte ihr sie hätte Kreislaufstörungen ,könnte aber 2 Stunden eine leichte tätigkeit ausüben .
Nach Einspruch auf diesen Befund wurde sie nach Niederwenigern in die Klinik zitiert .
Da sie nicht willes war, nachts, in der Klinik zu bleiben zur beobachtung ( unter Depressiven Kranken ), wurde sie als aufmünfig nach einer Woche aus der Klinik entlassen .Sie hat den Kampf als arbeitsunfähig zu gelten ( Rente ) auf gegeben , kann nicht arbeiten und hat heute ; Gott sei dank , eine gute Hausärtztin gefunden , die sie weiter behandelt , auch ohne Einkommen .Für uns sind dieses keine Ärzte die ein Gewissen haben , leider nur den eigenen Pfründen verflichtet .

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