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Tele-Shopping

Ärger statt Muskeln

29.01.2010 | 17:18 Uhr

Gabriele Müller kaufte einen Fitness-Gürtel nach einer Fernseh-Werbung. Bei Rückgabe kam Gutschrift statt Geld.

Der Rücken plagte sie schon länger. Und als Gabriele Müller den Gürtel im Fernsehen sah, der die Muskeln anregen soll, da hat sie zugeschlagen und ihn bestellt. Bei der Teleshop Versandhandels AG in Liechtenstein.

„Ein paar Mal habe ich die Werbung gesehen”, erzählt die 59-Jährige. 89 Euro seien zwar viel Geld, aber sie hatte es zusammen. Es war ja für die Gesundheit. Außerdem hieß es im Fernsehen, man könne die Ware ausprobieren und auch wieder zurückschicken.

Die erste Überraschung kam mit dem Paket: Rund 140 Euro sollte Gabriele Müller für den Abtronic-Gürtel bezahlen. Lehnte das strikt ab und teilte das dem Verkäufer per Brief mit. Der Anruf hätte sie bis zu zwei Euro pro Minute gekostet. Dann rief eine Teleshop-Mitarbeiterin an. Neuer Preis: 106 Euro. Also 17 Euro für den Versand. Das fand Gabriele Müller immer noch viel, stimmte aber zu.

Beim Auspacken die nächste Überraschung: Sie kam mit dem „Computerteilchen” samt Steuerelement am Gürtel überhaupt nicht zurecht. Dazu gab es eine Flasche Gel („nachzubestellen für ein Heidengeld”), damit der Gurt richtig auf der Haut haftet und die Impulse weiterleitet.

Bei Gabriele Müller stieg indes nur der Puls. Sie schickte alles wieder zurück. Immerhin hatte sie schriftlich, dass sie den Artikel innerhalb von drei Wochen ohne Angabe von Gründen zurücksenden kann. Nur ihr Geld bekam sie nicht wieder. Nach zwei Briefen und der Ankündigung, weitere Schritte einzuleiten, schrieb der Teleshop: ihr einen Brief und 37,32 Euro gut. „Für den Betrag haben Sie nun ausnahmsweise auf Ihrem Kundenkonto bei Ihrem Teleshop eine Gutschrift”. Heißt: Gabriele Müller sollte Ware dafür bestellen. Vom Restbetrag keine Rede. Schließlich sei es reine Kulanz. Der Hygieneartikel sei ausgepackt worden.

„Es gab keinen Hinweis darauf, dass es sich um einen solchen handelt, der nach Anprobe nicht zurückgeschickt werden dürfe”, sagt die Hattingerin. Abspeisen lassen wollte sie sich schon gar nicht. Sie forderte ihre Ware zurück, die sie immerhin bezahlt hatte. Eine Anfrage der Hattinger Zeitung bei dem Liechtensteiner Unternehmen scheiterte: Die angegebene Telefonnummer ist nicht gültig.

Das Vorgehen der Teleshop Versandhandels AG kennt die Verbraucherzentrale nur zu gut, sagt Beraterin Claudia Wilmer. Mehrere Fälle wurden ihnen gemeldet. „Genau deswegen haben wir ihn bereits 2008 abgemahnt”. Der Verkäufer verweigere gegenüber dem Verbraucher nach Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts die Rückzahlung, hieß es damals.

Im Fall von Gabriele Müller hätte der Teleshop das Geld zurückerstatten müssen. Es gibt keinen Grund, Geld abzuziehen, wenn die Ware unbenutzt zurückgesandt wird. Streitpunkt seien hierbei manchmal Gebrauchsspuren. Das Argument, der Gürtel sei ausgepackt worden, gelte nicht. Der Gesetzgeber will, dass der Verbraucher die Ware ausprobieren kann. So wie im Geschäft.

Die Abmahnung gegenüber dem Teleshop habe die Verbraucherzentrale jedoch nicht weiter verfolgt. Das Problem sei der Sitz in Liechtenstein. „Das erschwert die Rechtsverfolgung”, sagt Claudia Wilmer. Die sei schwierig und teuer. Die Klage müsste am Ort des Beklagten erfolgen. Für den Verbraucher gilt aber deutsches Recht: nach dem Fernabsatzgesetz. Darin ist das oben beschriebene Widerrufsrecht geregelt.

Das alles wird Gabriele Müller nicht mehr helfen. Den Gürtel hat sie inzwischen zurück, wird ihn wohl nicht los. Sie hat das Unternehmen aufgefordert, ihr die Ware zurückzusenden, „so hat sie sich mit ihrem Vertragspartner eine Einigung ausgehandelt”, erklärt Claudia Wilmer. Und rät mit Blick auf diesen: „Finger weg”.

Dominika Sagan

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