400 Euro Strafe für Tritt gegen einen Hund
31.01.2012 | 17:51 Uhr 2012-01-31T17:51:00+0100
Sprockhövel. Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilte das Amtsgericht Hattingen einen 46-jährigen Sprockhöveler am Dienstag zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen je zehn Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilte das Amtsgericht Hattingen einen 46-jährigen Sprockhöveler am Dienstag zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen je zehn Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilte das Amtsgericht Hattingen einen 46-jährigen Sprockhöveler am Dienstag zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen je zehn Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Anklage hatte Günter R. vorgeworfen, am 2. April des vergangenen Jahres einen Cockerspaniel aus Rohheit verletzt zu haben. Die vierfache Hundebesitzerin Petra S., die ihr Auto kurzzeitig auf einer anliegerfreien Straße abstellte, um ihre Vierbeiner auszuführen, hatte bereits von Vorfällen gehört, bei denen sich der Angeklagte rabiat und beleidigend gegenüber Hunden und ihren Besitzern geäußert habe. Sie bekam Angst, als Günter R. sie ansprach. Der wollte sie , so seine Aussage vor Gericht, nur bitten, ihr Auto um einige Meter umzusetzen, damit er seinem Job als Hausmeister nachgehen und den Straßenrand säubern könne.
Sie habe ihm versichert, nur kurz zu parken, weil sie wegen einer Gehbehinderung lange Fußwege vermeiden müsse, gab die Zeugin an. Und: „Dann hat er mich bedrängt, kam immer näher.“
Als Petra S. schließlich die Heckklappe öffnete, um ihre angeleinten Hunde aus dem Wagen zu lassen, fühlte sich der Angeklagte „von dem Gewimmel der Hunde“ bedroht und trat nach einem der Tiere, das am Kopf verletzt wurde.
Das Gericht befand den 46-Jährigen aufgrund der Beweislage und der Aussage eines Zeugen – selbst Hundebesitzer –, der die nervlich angeschlagene Petra S. und ihren an der Schnauze blutenden Vierbeiner kurz nach dem Vorfall antraf, für schulig. Zugute gehalten wurde dem Angeklagten, dass er nicht vorbestraft ist.
Darüber hinaus wurde Günter R. vorgeworfen, einen älteren Herren und den von ihm ausgeführten Hund im Dezember 2010 durch auffliegendem Schneematsch und Dreck beschmutzt zu haben, indem er sein Auto extrem beschleunigte. Während einer darauf folgenden, verbalen Auseinandersetzung habe er den nach einem Schlaganfall teilweise behinderten Rentner schwer beleidigt und ihm offen gedroht. Dieses Verfahren wurde nach Paragraf 154, Absatz 2, der Strafprozessordnung, eingestellt.
20:28
Bevor wir hier demnächst alles vierfach lesen, hätte ich dazu ein paar Fragen.
Ist das wegen einer neuen EU-Verordnung jetzt Standard, zumindest in Hattingen? Ist das eventuell nur ein Ausdruck von Null-Bock in der Redaktion? Oder ganz einfach Unvermögen, seine Arbeit einigermassen korrekt zu erledigen?