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Werkzeugmacher vergreift sich an Stief-Enkelinnen

12.02.2010 | 12:07 Uhr
Werkzeugmacher vergreift sich an Stief-Enkelinnen

Hagen. Die Mutter hatte die Kinder immer vor fremden Männern gewarnt. Dass der "böse Onkel" aber aus der eigenen Familie kommt, damit hatte sie nicht gerechnet: Wegen Missbrauchs ist ein Hohenlimburger vor der Jugendschutzkammer angeklagt. Er soll vier Mädchen über 15 Jahre hinweg missbraucht haben.

Die Mutter (48) ringt vor dem Landgericht im Zeugenstand um Fassung: „Man hat die Kinder vor fremden Männern gewarnt. Sie sollen aufpassen auf dem Schulweg. Und dann passiert so was."

Der „böse Onkel" kommt ausgerechnet aus der eigenen Familie, und es ist in diesem Fall der Stiefopa. Werkzeugmacher Robert G. (58) ist seit Donnerstag vor der Jugendschutzkammer wegen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Er hat eingestanden, sich an vier Mädchen im Alter zwischen 5 und 16 Jahren vergangen zu haben - den Stief-Enkelinnen.

Als "Belohnung" gab es fünf Mark

Die Anklage listet 16 Fälle aus dem Tatzeitraum von 1989 bis 2004 auf. Was geschah damals in Haspe? Es war alles das, was man mit Kindern nicht tut. Die sexuellen Übergriffe passierten tagsüber im Keller, nachts auf der Couch, während einer Autofahrt, ja sogar auf der Treppe vor der Grundschule in Kückelhausen, wo die Hand des Stiefopas in die Unterhose der Achtjährigen glitt. Als „Belohnung" gab's auch mal fünf Mark.

Der Angeklagte, ein Drei-Zentner-Mann aus Hohenlimburg, wird von seiner Frau, die er 1973 kennengelernt und bald darauf geheiratet hatte, bis vor die Tür des Gerichtssaals begleitet. Doch sie hört sich die Verhandlung nicht an, bleibt allein auf dem Flur sitzen, wischt sich mit einem Taschentuch die Tränen weg.

Der Angeklagte ist geständig

Vier Mädchen, die jahrelang unbemerkt vom Stiefopa missbraucht wurden. Erst als 2006 die älteste der Schwestern mit einer schweren Ess-Störung ins Krankenhaus eingeliefert wird, kommt schließlich die Wahrheit heraus. „Da war man fassungslos", sagt die Mutter. Mit ihren Kindern hat sie bis heute über Einzelheiten nicht sprechen können, „weil ihnen das zu peinlich ist."

Am Dienstag soll der Prozess enden. Weil der Angeklagte geständig ist und dadurch den Mädchen eine Aussage vor Gericht ersparte, hat ihm die Kammer bereits unterbreitet: Die Haftstrafe wird nicht höher als drei Jahre und neun Monate ausfallen.

Helmut Ullrich

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