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Justiz

Vorgetäuschter Überfall verursacht keine Kosten

17.03.2010 | 11:39 Uhr
Vorgetäuschter Überfall verursacht keine Kosten

Hagen. Der Polizeieinsatz war unnötig - aber trotzdem durfte das Präsidium an der Hoheleye die Kosten dafür (158 Euro) nicht in Rechnung stellen, befand am Dienstag das Verwaltungsgericht Arnsberg. Merke: Nur wer die Ordnungshüter willentlich und wissentlich in die Irre führt, muss dafür zahlen.

Der Fall hatte bereits im Vorfeld für Schlagzeilen gesorgt (hier).

Zur Erinnerung: Mike T. (29) aus Altenhagen ließ am 18. Juni letzten Jahres ein Rendezvous platzen. Stattdessen schickte er seiner Freundin Elena (20) eine SMS, er sei auf dem Weg zu ihr auf offener Straße überfallen und zusammengeschlagen worden. Nun würde er irgendwo in einer dunklen Ecke liegen und wisse nicht wo.

Handy-Ortung

Die junge Breckerfelderin glaubte die Räuberpistole ihres Freundes und machte sich große Sorgen. Sie benachrichtigte die Polizei in Ennepetal, die zunächst eine Handy-Ortung versuchte. Erfolglos, denn das Mobiltelefon war ausgeschaltet. Schließlich benachrichtigten die Beamten ihre Hagener Kollegen - und die machten sich sofort auf den Weg zur Wohnanschrift von Mike T. in der Friedenstraße.

Erst nach sehr langem Klingeln und Klopfen wurde schließlich die Tür zur Dachwohnung geöffnet. Mike T., so das Einsatzprotokoll, „war offensichtlich unversehrt und befand sich auch nicht in hilfloser Lage”. Allem Anschein nach hatte der Überfall gar nicht stattgefunden und sei vorgetäuscht gewesen, waren die Beamten an Ort und Stelle überzeugt. Der betroffene junge Mann schwieg.

Gebührenbescheid

Das Polizeipräsidium erließ später einen Gebührenbescheid für den offensichtlich unnötigen Polizeieinsatz und stellte darin Mike T. 158 Euro Kosten in Rechnung. „Das ist seit 2003 durch eine Änderung der Gebührenordnung durchaus möglich”, weiß Klaus Buter, Sprecher des Verwaltungsgerichts Arnsberg. „Voraussetzung ist jedoch, dass die Polizei missbräuchlich alarmiert wurde oder eine Gefahrenlage nur vorgetäuscht war.”

Mit den klassischen Ereignissen, die eine Gebührenforderung nach sich ziehen - wie eine angebliche Bombedrohung in der Schule oder ein „aus Jux” behaupteter Banküberfall - sei dieser Fall nun gar nicht vergleichbar, befand die 11. Kammer. Der Altenhagener, ob er nun tatsächlich überfallen wurde oder nicht, habe den Polizeieinsatz jedenfalls nicht gewollt - nein, er habe noch nicht mal damit rechnen müssen, als er seiner Freundin die verhängnisvolle SMS schrieb.

Gericht: Vorsatz fehlt

Insofern fehle es an einem Vorsatz. Die Kosten müsse deshalb die Allgemeinheit tragen. „Wie bei so vielen Einsätzen der Polizei, die letztlich für die Katz' sind”, betonte Vorsitzender Richter Michael Pendzich.

Helmut Ullrich

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Kommentare
21.03.2010
04:14
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von Moderation | #3

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18.03.2010
23:41
Blockierter Kommentar.
von Matthias.Kiesel | #2

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

17.03.2010
15:44
Vorgetäuschter Überfall verursacht keine Kosten
von KH W | #1

überschrift etwas unpassend, denn kosten verursacht der vorgetäuschte überfall ja schon irgendwie...

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