Vier Monate Haft für Nackten vom Balkon gegenüber
05.02.2012 | 17:08 Uhr 2012-02-05T17:08:00+0100
Hagen. Der Hagener Rainer G. (44) ließ zum Ärger seiner Nachbarn regelmäßig auf dem eigenen Balkon die Hüllen fallen. Jetzt ist er vom Amtsgericht zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden - wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses".
Rosel und Hans-Jürgen F. (beide 70) wohnen romantisch Am Waldesrand, haben aus ihrem großen Küchenfenster eigentlich einen schönen Blick über Hagen-Emst. Wenn da nicht der Nachbar von gegenüber wäre, der splitterfasernackt sein Unwesen treibt.
Gerichtstermin vor Amtsrichter Albrecht Bogumil wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“. Rosel F. sitzt aufgeregt im Zeugenstuhl, druckst herum. Ihr war beim Frühstück vor Schreck das Honigbrötchen aus der Hand gefallen, als sie diesen Nachbarn im Sommer das erste Mal sah. Die Rentnerin wird verlegen: „Das war sehr, sehr unangenehm.“ Ihr Mann ergänzt: „Da verging einem glatt der Appetit.“
Ja, Nachbar Rainer G. (44) ist ein wahrlich unerschrockener Zeitgenosse. Der alleinstehende Mann wohnt seit zwei Jahren im Mietshaus gegenüber in einer Terrassenwohnung. Regelmäßig und bei weit geöffnetem Fenster präsentiert er sich seiner Umgebung im Adamskostüm. Um eine große Liebe zur Freikörperkultur handelt es sich dabei nicht.
„Den nackten Kerl tun wir unseren Kindern nicht an“
Denn: Rainer G. stellt sich auch gerne hüllenlos auf den Balkon, tritt dann soweit von der Brüstung zurück, dass man im Haus gegenüber wirklich alles von ihm sieht. Dabei befriedigt er sich selbst. Das Rentnerpaar fühlt sich dadurch belästigt und stark eingeschränkt. „Wir sind nicht mehr gerne in die Küche gegangen“, berichtet Frau Rosel. Schließlich hätte sogar die Tochter ihre Großelternbesuche mit den Enkeln abgesagt: „Den nackten Kerl tun wir unseren Kindern nicht an.“
Der Angeklagte leidet unter einer Nervenkrankheit und einer Stoffwechselstörung des Gehirns. Ein Gutachter hält ihn für nur vermindert schuldfähig, er sei „missmutig und gereizt“. Stimmt. Rainer G. reagiert auf sämtliche Vorwürfe äußerst aggressiv: „Alles nicht wahr“, raunzt er lautstark, „alles falsche Anschuldigungen“, wirft er in den Raum – und zittert dabei am ganzen Körper.
Fotos liefern den Beweis
Alles nicht wahr? In seiner Verzweiflung hatte das Rentnerehepaar im September die Polizei eingeschaltet. Die Ordnungshüter gaben den wichtigen Tipp, die unappetitlichen Szenen zu Beweiszwecken mit der Kamera festzuhalten. Die eindeutigen Fotos liegen vorn auf dem Richtertisch.
Nun meldet sich Verteidiger Lutz Bormann zu Wort: „Ich habe ein Problem damit, ob der Angeklagte überhaupt wissen konnte, dass man ihn auf dem Balkon sehen konnte.“
Nackt im Fenster
Sind eigentlich die Vorfälle aus der Hermannstraße schon vergessen? Dort hatte Rainer G. früher gewohnt, sich nackt ins Erdgeschossfenster gestellt und öffentlich befingert. Und vor einer Nachbarin, die den Hausflur putzte, ließ er überraschend die Hosen runter.
„Sie haben das Anstandsgefühl verletzt“, urteilt Richter Bogumil, „das war Ihnen aufgrund der Vorstrafe auch bewusst.“ Er verhängt vier Monate Haft auf Bewährung.
Das Rentnerpaar zeigt sich zufrieden: „Wir hoffen, dass wir nun Ruhe haben.“
13:21
Die Überschrift und der Anfang des Berichts führt etwas in die Irre. Zuerst denkt man, mein Gott wie prüde und dann gleich 4 Monate. Aber im weiteren Verlauf wird ja ins Detail gegangen, und das ist wirklich unappetitlich und zu recht strafbewehrt.
Es wäre besser, der Journalist spielte sofort mit offenen Karten.
11:52
Nackt geht in Deutschland gar nicht. Springerstiefel und Glatze wären ok gewesen...