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Klage vor...

Stadt zahlt Gebühren zurück und verhindert Prozess

16.02.2009 | 17:45 Uhr

Kabel. Frohe Kunde für sechs Anwohner der Steinhausstraße: Sie müssen für 2008 keine Straßenreinigungsgebühr bezahlen. Die Stadt wird ihnen die bereits einkassierten Beträge zurücküberweisen.

Denn nachdem die Wohnungseigentümer geklagt hatten, nahm die Stadt die Bescheide in letzter Sekunde zurück - ohne dass es zum Prozess gekommen ist.

Der sollte heute vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg stattfinden. Im Wesentlichen sollten die Richter klären, ob die Gebühren den Kosten entsprechen, die dem Hagener Entsorgungsbetrieb wirklich entstehen.

Jochen Löher ist einer derjenigen, die gegen ihren Bescheid geklagt haben. Neben generellen Zweifeln an der Transparenz kommt hinzu: Löher wurde gleich dreifach zur Kasse gebeten. Zum einen für eine Eigentumswohnung, dann für eine Garage auf dem Hof des Mehrfamilienhauses und zum dritten für ein Hinterliegergrundstück, das durch die Straße gar nicht erschlossen wird. „Dieses Grundstück haben mein Bruder und ich 2006 erworben”, so Löher, der sich in der Wählergemeinschaft Hagen Aktiv engagiert, „die Vorbesitzerin hat dafür nie Grundbesitzabgaben bezahlt.”

Vertreten wird die Hausgemeinschaft durch einen Iserlohner Rechtsanwalt, der vor rund einem Jahr bereits die Aufhebung eines Gebührenbescheides, in dem es um die Müllentsorgung durch den Hagener Entsorgungsbetrieb ging, erreichte. Die Argumentation war ähnlich: Es sei nicht nachvollziehbar, wo Kosten entstehen und wie und an welcher Stele sie sich in Gebühren niederschlagen.

Damals hatte die Stadt zwar einen Fehler in einem wenig bedeutenden Teilbereich eingeräumt (die WP berichtete), im Grunde aber die Rechtmäßigkeit der Bescheide nicht in Frage gestellt. Man habe den in Frage stehenden Bescheid zurückgenommen, weil die Kosten für ein Verfahren erheblich höher ausgefallen wären als die Rückerstattung der Gebühren. Zu den aktuellen Fällen nahm die Stadt gestern noch keine Stellung.

Hagen Aktiv spricht von Gebühren, die „nach Gutdünken” festgesetzt werden. „Wir brauchen rechtlich einwandfrei Verträge mit dem HEB, die auch der Prüfung durch Gerichte standhalten”, sagt Dr. Josef Bücker, der für Hagen Aktiv im Stadtrat sitzt. Er fordert jetzt die Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft auf, im Sinne ihrer Mieter Einspruch gegen die aktuellen Bescheide für 2009 einzulegen. Möglich ist das laut Hagen Aktiv noch bis Ende Februar.

Jens Stubbe

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17.02.2009
18:25
Stadt zahlt Gebühren zurück und verhindert Prozess
von Cuewalda | #3

Ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes, anstatt die Bescheidrücknahme durch die erlassende Behörde, wäre zur eindeutigen Klärung der Rechtslage sinnvoller gewesen. Hat die Stadt Hagen bzw. der Oberbürgermeister Angst einen Präzedenzfall zu schaffen, auf den weitere Klagen in ähnlich gelagerten Fällen folgen, und eine Prozesslawine mit evtl. teuren Folgen auf die Stadt zu kommt?

17.02.2009
16:21
Stadt zahlt Gebühren zurück und verhindert Prozess
von lagerhamster | #2

,,schaut doch mal alle nach ob da alles rechtens ist,,

17.02.2009
12:16
Stadt zahlt Gebühren zurück und verhindert Prozess
von atze bockwinkel | #1

Wie heißt denn der Iserlohner Rechtsanwalt? Auch ich bewohne ein eigenes Haus in einem Hinterliegergrundstück, wo die HEB niemals kehrt!

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