„Stadt der Vollidioten“: Hagen erstattet Anzeige
23.07.2010 | 14:19 Uhr 2010-07-23T14:19:00+0200
Hagen.Der Hagener Schilder-Streit bewegt die Gemüter. Im Rathaus hat der Streich, aus der „Stadt der FernUniversität“ die „Stadt der Vollidioten“ zu machen, Wut und Unverständnis hervorgerufen. Jetzt hat die Stadt Anzeige wegen Beleidigung erstattet.
Wie Stadtsprecher Karsten-Thilo Raab bestätigte, hat die Verwaltung gegen die unbekannten Täter, die die Ortsschilder mit der „Vollidioten“-Folie überklebten, Anzeige wegen Beleidigung erstattet.
Das Rechtsamt habe sich der Angelegenheit angenommen, so Raab: „Wir stehen auf dem Standpunkt, dass alle Bürger Hagens beleidigt worden sind.“ Zudem müsse noch geprüft werden, ob sich alle Schilder rückstandslos von den Folien befreien ließen. Ansonsten folge eine weitere Anzeige wegen Sachbeschädigung. Die Folien wurden zur Beweissicherung der Polizei übergeben.
Rechtslage im Wald der Ortsschilder ist verworren
Die Rechtslage im Wald der Ortsschilder stellt sich verworren dar. Zwar gibt es Bundesländer, deren Kommunen Zusatzbezeichnungen im Schilde führen, doch gehen sie von unterschiedlichen, juristischen Auffassungen aus. So meldete die bayerische Staatsregierung, dass aufgrund neuer Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung seit September 2009 keine neuen Zusätze mehr genehmigt würden. „Altfälle genießen aber Bestandsschutz und dürfen deshalb stehen bleiben“, so Katja Winkler, Sprecherin im Münchener Innenministerium. In Bayern führen mehrere Städte einen Zusatz im Ortsschild (Passau und Eichstätt nennen sich z.B. „Universitätsstadt“). Es war übrigens der ehemalige Ministerpräsident Franz-Josef Strauß, der den Kommunen seines Landes in den 80-er Jahren diese Möglichkeit eröffnete.
Aus Hessen kommen gegenteilige Signale. Das Land hatte 2009 im Bundesrat eine erfolgreiche Initiative zur Änderung der Straßenverkehrsordnung gestartet. Laut einer seitdem gültigen Verwaltungsvorschrift sind Zusätze auf Ortstafeln demnach zulässig, wenn sie aufgrund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden sind. Hessens Verkehrsminister Dieter Posch betonte, dass es sich hierbei nicht um werbende Zusätze handeln dürfe: „Ein vernünftiges Ergebnis, mit dem die hessischen Kommunen sicher zufrieden sind.“
Änderung des Gemeindenamens bedarf der Genehmigung des Innenministeriums
In Hessen führt etwa Hanau im Ortsschild die Zusatzbezeichnung „Brüder-Grimm-Stadt“, Kassel heißt „Documentastadt“, Hünfeld „Konrad-Zuse-Stadt“. Verliehen werden können die Titel auf Antrag vom hessischen Innenministerium.
In Nordrhein-Westfalen sind die entsprechenden kommunalrechtlichen Vorschriften in der Gemeindeordnung geregelt. Dort ist nicht die Rede von Bezeichnungen, die über die laut Straßenverkehrsordnung gültigen Zusätze „Stadt“, „Kreisstadt“ oder „Landeshauptstadt“ hinausgehen. Es heißt aber: „Der Rat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder den Gemeindenamen ändern. Die Änderung des Gemeindenamens bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.“
Innenministerium will Hagener Fall genau prüfen
Eine Sprecherin des Innenministeriums ließ auf Anfrage unserer Zeitung verlauten, man werde den Hagener Fall genau prüfen, sobald Oberbürgermeister Dehm mit Zustimmung des Rates tatsächlich den Titel „Stadt der FernUniversität“ als Namenszusatz beantragen werde. Das Hagener Stadtoberhaupt hatte, unterstützt von Regierungspräsident Helmut Diegel, eine entsprechende Initiative angekündigt, nachdem das NRW-Verkehrsministerium gefordert hatte, die Zusatzbezeichnung müsse wieder von den Hagener Ortsschildern entfernt werden.
In Witten hat man es erst gar nicht so weit kommen lassen. Die größte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises wollte sich vor Jahren mit dem Titel „Universitätsstadt“ schmücken. „Wir haben die Rechtslage geprüft und es dann gelassen“, sagte Stadtsprecher Jochen Kompernaß. Zwar gibt es unweit der Wittener Universität ein Ortsschild mit der Zusatzbezeichnung „Universitätsstadt“, dieses gilt aber nicht als offizielles Verkehrszeichen.
21:21
Herrliche Kommentare. Ich bin gebürtiger Hagener
und stolz auf so viel Humor der Hagener.
Hätte den Bürgerdienern im Amt wohl auch gut getan!
19:11
ich dachte Hagen ist pleite, aber für so ein Blödsinn haben die Geld... oder sollen es alle Steuerzahler in NRW bezahlen, dann wäre es eine Unverschämheit
der Aufkleber geht wohl doch nicht so ganz an der Wahrheit vorbei
12:54
Entschuldigung ich komme aus Hagen und habe da mal eine wichtige Frage!!
Was ist eine Universität???
12:44
Vielleicht ist die Klebeaktion ja gar nicht so falsch, denn der OB hätte sich einfach nur über die erst im Jahre 2009 (!!!) durch den Bundesrat geänderte Vorschrift informieren müssen:
5. Zu Artikel 1 Nummer 98 (Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel) Randnummer 4 Nummer IV. Satz 2a - neu - (VwV-StVO)
In Artikel 1 Nummer 98 (Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel) ist nach Randnummer 4 Nummer IV. Satz 2 folgender Satz einzufügen: Andere Zusätze sind nur zulässig, wenn es sich um Bestandteile des amtlichen Ortsnamens oder Titel handelt, die auf Grund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden sind.
Begründung
Auf zahlreichen Ortstafeln finden sich Zusätze wie beispielsweise Barbarossastadt, Brüder-Grimm-Stadt, Lutherstadt oder Universitätsstadt. Bei diesen Namenszusätzen handelt es sich um Zusatzbezeichnungen, die auf Grund kommunalrechtlicher Vorschriften nach dem entsprechenden Antrag einer Gemeinde durch das jeweilige Innenministerium verliehen werden. In der Regel haben die Bezeichnungen einen historischen Hintergrund und sind für die betreffenden Kommunen von großer Bedeutung.
In jüngster Zeit haben die Ortsschilder mit Namenszusätzen zu Problemen geführt mit Auswirkung auf das Verkehrsrecht. So hat das Amtsgericht Hanau entschieden, dass wegen des Zusatzes auf dem Ortsschild keine Innerörtlichkeit bestehe und damit auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 50. Tempoverstöße können somit nicht geahndet werden, was erhebliche Auswirkung auf die Verkehrssicherheit hat.
Im Interesse der Rechtsklarheit, der Verkehrssicherheit und im Interesse der Kommunen ist die vorgeschlagene Regelung zwingend notwendig.
Auch wird durch eine solche Regelung unerwünschter und nicht mehr tolerabler Wildwuchs von ergänzenden Zusatzbezeichnungen auf oder in direktem Zusammenhang mit Ortstafeln verhindert.
Das findet man durch Googlen recht einfach ...
11:44
Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht.
08:36
@ #53 ********* Nr.1
Es GIBT Studenten in dieser Stadt. Nämlich u.a. Studierenden der Fachhochschule Südwestfalen.
Ich gehörte selbst dazu. Nur hat man als Studierender NIE das Gefühl gehabt, in einer Universitätsstadt oder Hochschulstadt oder wie auch immer gelandet zu sein. Nicht dass ich Hagen als unangenehm empfunden hätte. Nur dass keine Belebung durch Studenten in Hagen zu erfahren ist liegt an Hagen selbst. Man interessierte sich nie sonderlich für uns, ausser es gab oder gibt irgendein Leuchtturmprojekt, mit dem sich ein Politiker schmücken kann...
16:18
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15:43
#54 Henry23
Damit die Vollidioten es sofort begreifen, daß sie wieder zuhause sind.
14:50
@#60: Auch nach vielen Jahrzehnten immer wieder lustig. Kennste schon HA- = Haufen A*********r? Oder MK-= Märkisch Kongo?
Aber nun Schluß mit Kindergarten, sonst könnten Außenstehende noch zu der Erkennnis gelangen, dass der kurzzeitige Zusatz auf den Ortseingangsschildern doch nicht nur den Verantwortlichen der Fernuni-Beschilderung galt.
14:39
@60 Wwe Bolte: War das nicht andersherum ? Jeder Autofahrer aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis bekommt nach zehn Jahren unfallfreien Autofahrens ein Hagener Kennzeichen ?
***duckundweg***
:-)