Stadt besteht auf ihrer Rückforderung an Marscheider
15.02.2011 | 17:46 Uhr 2011-02-15T17:46:00+0100
Hagen.Die Staatsanwaltschaft hat ihr Betrugsermittlungsverfahren gegen Hans-Otto Marscheider nach §170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Die Ermittlungsbehörden sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die gegen den Ratsherrn laut gewordenen Betrugsvorwürfe strafrechtlich relevant nicht nachzuweisen sind. Gegen den ehemaligen Fraktionschef von „Bürger für Hagen“ (BfH) war seitens der Stadt Hagen im August 2009 der Verdacht laut geworden, er habe gezielt und über Jahre hinweg für seine Mandatstätigkeit etwa 25 000 Euro Verdienstausfallentschädigungen zu viel abkassiert. Rückforderungen, von denen die Stadt weiterhin nicht abrückt.
Nur drei Wochen vor der Kommunalwahl platzte damals diese Bombe: Per Einschreiben erreichte den BfH-Chef Post aus dem Büro des damaligen Oberbürgermeister Peter Demnitz. Darin formulierte die Stadt ihren Rückforderungsanspruch von zu Unrecht gewährten Verdienstausfallszahlungen bis ins Jahr 2000 zurück. Angesichts des brisanten Zeitpunktes nur wenige Tage vor dem kommunalen Urnengang fühlte sich der Eilper, als habe man ihm im Ringen um den OB-Sessel denselben direkt unter dem Hintern weggezogen. Das Wahlergebnis fiel entsprechend aus.
Die Vorwürfe aus dem OB-Büro waren damals sehr konkret: Neben den seinerzeit ihm zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigungen von 1254 Euro habe der Fraktionsvorsitzende ohne adäquate Tätigkeitsnachweise Verdienstausfallentschädigungen von 24 727,15 Euro abgegriffen, hieß es in einer dezidierten Auflistung. Mehreren Ultimaten, fehlende Belege nachzuliefern, war Marscheider nicht nachgekommen, so dass sich die Kommune zum Handeln gezwungen sah. Obwohl die Stadt zu dem schwebenden Verfahren keine Stellung nehmen wollte, sickerte damals aus dem Rathaus durch, dass man diesen Anspruch ausgerechnet im August 2009 geltend gemacht habe, weil man nicht hinter einem parallel laufenden Pfändungsbeschluss zugunsten der Sparkasse zurückstehen wollte.
Stadt wartet weiterhin vergeblich auf Belege
Vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg hatte der BfH-Ratsherr im Juli 2010 Klage gegen den Rückforderungsbescheid erhoben und eine Fristverlängerung bis November vergangenen Jahres erstritten, um die fehlenden Belege für seine Tätigkeiten beibringen zu können. Die Stadt zog im Gegenzug ihre Rückforderung über 25 000 Euro vorläufig zurück, wartet aber seitdem weiterhin vergeblich auf die entsprechenden Nachweise von Hans-Otto Marscheider: „Die in der Zwischenzeit eingereichten Unterlagen reichen auch weiterhin nicht aus, um einen Anspruch auf Verdienstausfall zu begründen“, heißt es gestern in einer Stellungnahme der Stadt. Daher „wird die Stadt Hagen in Kürze einen neuen Rückforderungsbescheid gegen Herrn Marscheider erlassen.“
Gleichzeitig stellte sich gestern Oberbürgermeister Jörg Dehm im Gespräch mit unserer Zeitung ausdrücklich hinter den damaligen Leiter des OB-Büros, Horst Flüshöh. Diesem wurde aus dem Marscheider-Lager unterstellt, er habe seinerzeit als Hasper Genosse versucht, seinem SPD-Kandidaten für den OB-Posten, Jochen Weber, einen unliebsamen Konkurrenten aus dem Weg zu räumen. „Ich habe keinen Zweifel, dass Herr Flüshöh sachlich richtig und objektiv gehandelt hat“, betonte der aktuelle Verwaltungschef. Der heutige Leiter des Ordnungsamtes habe völlig korrekt und ohne politische Hintergründe agiert: „Er genießt mein volles Vertrauen.“
Mit der jetzt versandten Abschlussverfügung zu den zeitgleich laufenden Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft sind die strafrechtlichen Ermittlungen vorerst abgeschlossen. Für Marscheider-Anwalt Rolf Adler lässt dies nur einen Rückschluss zu: „Ein Betrugsvorwurf ist objektiv nicht gegeben.“ Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker, Sprecher der Hagener Ermittlungsbehörde, wollte zu den tatsächlichen Gründen, die zur Einstellung des Marscheider-Verfahrens geführt haben, mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen keine weitere Stellungnahme abgeben.
08:14
Die Staatsanwaltschaft hat fest gestellt, das kein Straftatbestand vorliegt. Was aber nicht hießt, das die Abrechnung korrekt ist. Den die kann die Staatsanwaltschaft ja garnicht prüfen, da keine Belege von Herrn Marscheider vorliegen.
Wenn ich mir von meinem Nachbarn 1000 € borge. Diese dann nicht zurück zahle, wird mich kein Gericht wegen Unterschlagung oder Betrug verurteilen. Aber trotzdem kann mich das Gericht zur Rückzahlung der Summe verdonnern. Dies wird die Stadt wohl auch hoffentlich tun und durchziehen.
Zum Artikel des Wochenblattes: Ich frage mich welche Verbindung Herr Eckhoff zu Herrn Marscheider hat? In seinem Bericht sind viele Unwahrheiten die wissendlich abgedruckt wurden. Einen Leserbrief wird Herr Eckhoff als Chefredakteur sicher nicht zulassen. Es gibt viele die die Wahrheit wissen, aber die ist wohl bei dem Blatt nicht gewollt.
Er schreibt von Mubarak und anderen undemokratischen Politikern. Aber einen Belussconi wollen wir auch nicht.
14:59
#6 Na ja, der Dorfschulze aus Haspe hat doch auch ein paar Dumme in Hagen gefunden, die ihn gewählt haben. Ich habe einen Aufkleber am Briefkasten, da steht drauf, keine Wochenblättchen. Das hilft! Im Übrigen finde ich auch, dass HOM jetzt seine Belege vorlegen sollte, um nun auch öffentlich rehabilitiert zu werden. Dass er es nicht macht, stimmt nun wirklich nachdenklich.
14:30
Wieso bringt den Herr Marscheider nicht einfach seine Belege an? Weil er Sie gar nicht hat?
Zu behaupten, dass es Herrn Marscheider den OB Posten gekostet hat ist doch lächerlich. So Dumm sind selbst die Hagener nicht.
Ich möchte auch mal auf den Kommentar im Wochenkurier von heute eingehen. Hiermit macht sich dieses Blättchen zum Spielball des Herrn Marscheiders. Da muss man ja überlegen, ob man diese Marscheider-Zeitung wirklich 2 mal die Woche im Briefkasten haben möchte.
12:42
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen eingestellt, weil wohl, wie es scheint, ein Betrug seitens O. Marscheider zum Nachteil der Stadt Hagen nicht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft muss also ausreichende Gründe diese Entscheidung haben. Warum also wird trotzdem seitens der Stadt weiterhin der Eindruck erweckt, bei den Zahlungsansprüchen Marscheiders sei etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen. Wie schon gesagt und bekannt, die Staatsanwaltschaft hat eine andere Meinung und nur das zählt. Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat, in dem die Unschuldsvermutung gilt, bis etwas anderes bewiesen ist und das ist gut so. Niemand muss in unserem Rechtssystem seine Unschuld beweisen.
Übrigens bin ich wie schon damals darüber verwundert, dass die Belege, die bis ins Jahr 2000 zurückreichen sollten, wohl erst 2009 eine Rolle spielten. Ist denn die Jahre zuvor niemand auf die Idee gekommen, die Belege von O. Marscheider einmal zu überprüfen? Ausgerechnet kurz vor Kommunalwahl werden plötzlich kriminelle Machenschaften seitens Marscheiders vermutet. Welche Gedanken drängen sich da förmlich auf, wenn nicht: „da hat aber jemand gewaltig dran gedreht“?
Übrigens sollte unser OB, wie ich meine, sich etwas mit Stellungnahmen in dieser delikaten Angelegenheit zurückhalten, zumal er bis 2009 mit unserer Stadt noch nicht viel am Hut hatte aber insbesondere deshalb, um nicht mit Dingen konfrontiert zu werden, die er eigentlich gar nicht so genau wissen will.
11:12
Sorry muss natürlich ex Oberbürgermeister Demnitz heissen!!!
11:10
mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen
Könnte also heißen, das das Verfahren eingestellt wurde, weil Herr Marscheider eine gewisse Geldstrafe an das Gericht bezahlt hat. So haben es auch Manager von großen deutschen Firmen schon getan. Damit gelten sie nicht als Vorbestraft und haben somit eine weiße Weste.
Das die Stadt das zuviel gezahlte Geld zurück fordert ist für mich verständlich. Wenn jemand Verdienstausfall abrechnet und keine Belege bei bringt ... und dies auch nicht nach Fristverlängerung, der hat seine Chance verspielt. Da muss man von ausgehen, das es nicht mit rechten Dingen zu geht.
Das der Schritt zur Zurückforderung kurz vor der Wahl passierte, ist mit der sonst vorrangigen Forderung der Sparkasse zu begründen.
Hätte Herr Marscheider seine Buchhaltung im Griff, dann wäre ja nichts passiert.
Seinen Wahlverlust jetzt auf die Vorgehensweise der Verwaltung und insbesondere des Herrn Flüshöh zu schieben ist augenwischerei.
Durch seine undemokratischen Wahlen bei der Kanditatenkür innerhalb seiner Wählergemeinschaft ist es bereits zum Verfall dieser gekommen. Dies stand auch in einem großen Artikel dieser Zeitung.
Das der damalige Oberbürgermeister diesen Schritt gegen Herrn Marscheider sicher mit einem lächeln auf den Lippen getan hat, ist verständlich. Den von seiten Marscheiders wurde oft mit Dreck geschmissen und ex Bürgermeister Dehm musste persönliche verbale verunglimpfungen durch Herrn Marscheider erleiden.
09:13
#1, was wollen Sie uns jetzt sagen? Selbst wenn Weber oder Fischer Dreck am Stecken hätten, wofür es aber keinerlei Belege gibt, wäre es dann richtig, was Marscheider augenscheinlich gemacht hat?
Mit Dreck werfen ohne Belege ist ziemlich armseelig, so wie Ihr Kommentar.
09:00
Moin,
ist doch klar! Wenn die Stadt - oder deren Mitarbeiter nach politischer Couleur - einmal etwas gemacht haben, muss es auch richtig sein.
Hat eigentlich jemals ein städtischer Mitarbeiter die Bezüge von unseren Großkopferten geprüft, z.B. Jochen Weber geprüft oder etwa von Dr. Fischer, um nur zwei namentlich zu nennen, aber ohne diesen etwas unterstellen zu wollen? Hätten die in jeder Stunde, die sie abgerechnet haben, sonst Einkünfte in ihrem Beruf erzielen können?
Viel Spass beim weiteren Prüfen, Personal ist in der Stadtverwaltung ja reichlich vorhanden.
Viele Grüße