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Kommunalwahl

Republikaner will in BV Hohenlimburg

09.02.2010 | 08:00 Uhr
Republikaner will in BV Hohenlimburg

Hagen. Die Kommunalwahl am 30. August hat ein Nachspiel. Zwar hatte der Wahlausschuss am 4. September das Ergebnis der Wahl einstimmig festgestellt, am Donnerstag muss aber der Wahlprüfungsausschuss im Rathaus zusammentreten. Grund dafür ist der Einspruch des Republikaners Thomas Niederköppern.

Niederköppern hat gegen die Gültigkeit des Wahlergebnisses für die Bezirksvertretung Hohenlimburg Einspruch eingelegt. Am Wahlabend hatte sich Niederköppern als Mitglied dieses Gremiums gewähnt, nach der Sitzung des Wahlausschusses war er aber wieder draußen.

Links gegen Reps

Im Zuge der Nachprüfung der Stimmzettel waren den Reps 84 Stimmen abgezogen und der Gruppe BfH zugeschlagen worden. Dadurch gelangte das frühere Ratsmitglied Ralf Sondermeyer (Die Linke) in das Gremium. Die Korrektur gründete sich offenbar auf eine Fehlermeldung am Wahlabend, weil die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln für die Ratswahl und die Wahl zur Bezirksvertretung nicht identisch war.

Der Wahlprüfungsausschuss muss sich jetzt am Donnerstag mit einem Antrag des Hagener Niederköppern-Anwalts Martin vom Brocke befassen, sämtliche Stimmbezirke für die Wahl zur Bezirksvertretung Hohenlimburg neu auszuzählen, und zwar unter Beteiligung des Wahlprüfungsausschusses.

Fehler im Auszählungssystem?

Während nach Auffassung des städtischen Rechtsamtes „aufgrund der eindeutigen Sach- und Rechtslage” für eine Neuauszählung keine Veranlassung bestehe, wittert der Anwalt Fehler im angewandten Auszählungssystem. Er verweist beispielsweise darauf, dass es bei den Formularen für die am Wahlabend durchgegebenen Schnellmeldungen eine andere Reihenfolge für die Parteien als auf den amtlichen Auszählungsbögen gegeben habe, weil praktisch jeder Wahlvorstand völlig eigenständig die Reihenfolge der Parteien festlegen könne.

Wenn also, so vom Brocke, der Wahlvorstand „bunt durcheinander” die Parteien in beliebiger Reihenfolge eintragen könne, seien Verwechslungen nicht auszuschließen. Und es müsse vermutet werden, dass mögliche Verwechslungen auch in anderen Stimmbezirken vorgekommen seien.

Demgegenüber verweist das Wahlamt darauf, dass das Gesetz nicht vorschreibe, in welcher handschriftlichen Reihenfolge die Parteien mit ihrem jeweiligen Stimmenergebnis auf den Schnellmeldungen eingetragen werden müssten.

Reinhard Kolwe

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