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Mann erhält Strafbefehl nach abgesagtem Rendezvous

05.02.2010 | 18:10 Uhr
Mann erhält Strafbefehl nach abgesagtem Rendezvous

Hagen. Die Absage eines Dates könnte einen Hagener teuer zu stehen kommen. Der 29-Jährige hatte seiner Freundin per SMS mitgeteilt, er sei überfallen worden. Die Frau alarmierte die Polizei, die promt ausrückte und den Mann zu Hause antraf - wohlauf. Der Hagener erhielt einen Strafbefehl.

Dem Einfallsreichtum eines Mannes sind kaum Grenzen gesetzt, wenn er das Herz einer Frau erobern möchte. Mitunter kann indessen auch die Fantasie mit ihm durchgehen, wenn er gerade keinen Drang verspürt, die bereits eroberte Herzallerliebste in seine Arme zu schließen.

Einem 29 Jahre alten Mann aus Hagen könnte jetzt seine Ausrede für ein abgesagtes Date mit seiner Freundin teuer zu stehen kommen. Er hatte im Juni des vergangenen Jahres seiner Liebsten mit dem Handy eine SMS geschickt und berichtet, er sei gerade überfallen und zusammengeschlagen worden.

An ein betörendes Tête-à-tête war unter diesen misslichen Umständen natürlich nicht mehr zu denken.

Polizei alarmiert

Doch die Herzdame sorgte sich offenbar so sehr um das körperliche Wohlergehen des Mannes an ihrer Seite, dass sie zum Telefonhörer griff, die Polizei anrief und von dem Überfall auf ihren Partner berichtete. Die Beamten machten sich pflichtgemäß zur Wohnanschrift des vermeintlichen Opfers auf und trafen den Mann dort an - allerdings putzmunter und wohlauf. Von Verletzungen, die auf einen Überfall schließen ließen, keine Spur. Keine Schramme, kein kleiner Kratzer zierte das Gesicht des 29-Jährigen.

Die Beamten wurden misstrauisch und mutmaßten, der Überfall mit Fausthieben könne von ihm frei erfunden worden sein, um eine schlagfertige Ausrede zu haben, sich ohne vieler (Wider-)Worte des Rendezvous' mit der Freundin zu entledigen.

An sich wäre dies allenfalls moralisch ein zweifelhaftes Verhalten, doch durch den Polizeieinsatz bekam das abgesagte Date auch strafrechtlich eine Relevanz. Der 29-Jährige erhielt daher aus dem Polizeipräsidium prompt eine Rechnung für den Einsatz der Beamten. 160 Euro solle er zahlen wegen Missbrauchs des Notrufes, hieß es darin.

Klage vor Verwaltungsgericht

Am 23. Februar beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Arnsberg mit dem Fall, denn der 29-Jährige klagt gegen den Kostenbescheid und argumentiert, die Polizei irre. Der Überfall sei überhaupt nicht vorgetäuscht worden. Er sei demnach also weder moralisch und schon überhaupt nicht strafrechtlich zu belangen.

Boris Schopper

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