Klage könnte teuer für die Stadt werden
05.10.2007 | 00:00 Uhr 2007-10-05T00:00:00+0200Hagen. (vs) Die Musterklage eines Beamten der Hagener Berufsfeuerwehr auf nachträglichen Freizeitausgleich könnte die Stadt rund 250 000 Euro kosten. Der Feuerwehrmann will Entschädigung für nicht angerechnete Überstunden. Hagens leitender Branddirektor g
In einem ähnlichen Fall hatte das Verwaltungsgericht Minden im Juli einem Bielefelder Feuerwehrmann 105 Stunden Freizeitausgleich zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Würde das Arnsberger Landgericht ähnlich entscheiden, stünde die Hagener Feuerwehr vor einem kaum lösbaren Problem. "Die Wochenstunden sind ja ohnehin schon gekürzt worden", sagt Wisotzki. Also kommt seiner Meinung nach nur ein finanzieller Ausgleich in Frage. Legt man die übliche Mehrarbeitsvergütung von 11,77 Euro zugrunde, entsteht schnell der Betrag von 250 000 Euro. Und diese Entschädigung wäre eher noch zu gering, findet Wisotzki.
Hintergrund der Klage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2005, nach dem auch Feuerwehrleute höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Die NRW-Landesregierung stellte ihre Arbeitszeitverordnung allerdings erst zum 1. Januar 2007 entsprechend um, so dass für Feuerwehrleute eineinhalb Jahre länger die 54-Stunden-Woche galt. Jetzt klagen landesweit Beamte auf einen Ausgleich für die zusätzlich geleisteten Stunden.
Die Musterklage des Hagener Beamten ist im Juni 2007 beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingegangen. Voraussichtlich wird das Verfahren nach Angaben des Gerichts aber nicht mehr in diesem Jahr angesetzt.
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