Karnevalistische Festschrift wird zum Fall fürs Gericht
30.06.2009 | 17:29 Uhr 2009-06-30T17:29:00+0200
30 Grad, Sommer pur, Start in die Ferien und die Karnevalisten haben gut vier Monate nach dem Aschermittwoch noch immer nicht die närrische Session 2008/09 verdaut.
Weiterhin fordert eine Dortmunder Druckerei die Begleichung der Festheft-Rechnung von 4284 Euro. Geld, das der neue Festkomitee-Vorsitzende Moritz Padberg, Nachfolger des verstorbenen Axel Schütz, angesichts der peinlichen Qualität der Broschüre nicht bezahlen möchte. „Ich bin ein Mensch, der nicht gerne verliert”, lässt der Handwerker keinen Zweifel, dass er - wenn man sich nicht friedlich einigt - auch den juristischen Weg beschreiten wird.
Rückblende: Januar 2009, Residenzeröffnung von Prinz Thomas I. und seiner Lieblichkeit Heike I. im Hagener Kegel-Casino. Gerade noch rechtzeitig zum Start in die tollen Tage sind die traditionellen Festhefte aus einer Druckerei in Dortmund eingetroffen. Mit einem peinlichen Ergebnis: Das sonst in knallgelb gehaltene Printprodukt schimmert diesmal mit zartem Grünstich, die unzureichend durchgetrocknete Leimung lässt die Seiten gleich wieder auseinanderfleddern, und die orthografischen und grammatikalischen Entgleisungen - allein im Grußwort tummeln sich 17 Rechtschreibfehler - findet auch der närrischste Jeck kaum noch witzig. Noch am selben Abend werden die 4000 Exemplare wieder eingepackt und an die Druckerei zurückgesandt.
Doch der Betrieb will die Reklamation bis heute nicht anerkennen. Während das Festkomitee gerade noch rechtzeitig zur karnevalistischen Hochzeit auf die Schnelle in Vorhalle ein kaum gelungeneres Alternativheftchen drucken lässt, wartet der Dortmunder Drucker bis heute auf sein Geld. Dort steht man nämlich auf dem Standpunkt, für die Pannen nicht verantwortlich zu sein, weil die gelieferten Datensätze des Festkomitees bereits fehlerhaft gewesen seien. Eine keineswegs abwegige These: Der ehemalige Festkomitee-Vorsitzende Axel Schütz hatte bereits im Januar gegenüber unserer Zeitung eingeräumt, dass man den Abgabetermin um vier Wochen überreizt und in der Hektik dann offenbar irrtümlich eine unredigierte Pdf.-Datei in die Druckerei geschickt habe, in der noch nicht einmal der Namen des Prinzen stimmte.
Eine legasthenische Lächerlichkeit, die bereits zum Gericht führte. Ein im Mai diskutierter Vergleich wurde vom Festkomitee jedoch abgelehnt. Darin hätte die Druckerei auf Begleichung der 4284-Euro-Rechnung bestanden, aber auf ihre eigenen Anwaltskosten sowie die aufgelaufenen Zinsen von 374,90 Euro verzichtet. Moritz Padberg, damals noch Schatzmeister, sah jedoch noch Unstimmigkeiten: So findet sich auf seinem Computer eine fehlerfreie Festheft-Datei. Etwa eine zweite Version? Nach Ansicht des Gerichtes kann nur noch ein Sachverständigengutachten der endgültigen Beweissicherung dienen. Dafür muss das Festkomitee bis zum Wochenende 2000 Euro für einen zu bestellenden Experten hinterlegen.
Geld, das der neue Festkomitee-Vorsitzende Moritz Padberg sich eigentlich ersparen möchte: „Mein Ziel bleibt es, im direkten Gespräch mit der Druckerei eine für beide Seiten vernünftige Lösung zu finden.” Falls dies jedoch scheitert, möchte der Handwerker den Konflikt vor Gericht austragen: „Eigentlich würde ich gerne weitermachen - allerdings als Privatmann. Alles andere kann ich dem Festkomitee nicht zumuten.” Denn auch Padberg weiß: Neben der offenen Rechnung, Zinsen und Gutachterkosten, könnten sich die Anwalts- und Prozesskosten für den Verein zu einem fünfstelligen Betrag aufaddieren. Eine Summe, für die die Mitgliedsvereine des Festkomitees aus der Hagener Karnevalisten- und Brauchtumsszene kaum gerade stehen möchten.
12:27
Wenn ein Heft vom Auftraggeber z.B. im falschen Farbformat bzw. mit dem falschen Farbprofil (z.B. RGB statt CMYK, wofür grade ein Farbwechsel von Gelb nach Grün spricht) angeliefert wird, dann kann die Druckerei rein gar nix für Farbabweichungen. Dies ist ganz normaler, üblicher Haftungsausschluss. Den kann man versuchen, einzuklagen, bis man selber grün wird.
Ein Überprüfung auf solche Sachen durch die Druckerei kostet in der Regel ein Zusatzgeld, dass man sich wohl gespart hat. Einem professionellen Layouter oder Druckvorstufenersteller wäre solch ein Fehler allerdings auch nicht unterlaufen. Sonst wäre der derjenige, der in die Haftung genommen werden muss.
und bei den Rechtschreiibfehlern ist die Schuld natürlich ausschließlich beim Kunden (bzw. dessen Redaktion) zu suchen. Keine Druckerei dieser Welt führt ein Lektorat bei fertig angelieferten Druckvorlagen durch.
Eine auseinandergehende Leimung mag daran liegen, dass die Hefte unter Zeitdruck im Hau-Ruck-Verfahren gefertigt wurden und viel zu schnell in die Auslieferung gegangen sind. Und auch dafür ist die Schuld nur dann bei der Druckerei zu suchen, wenn diese den Kunden nicht auf eine solche Problematik hingewiesen hat.
09:06
Wenn der Kunde die Druckfreigabe erteilt hat, ist er auch für inhaltliche Fehler verantwortlich, der Drucker dagegen ist für die mangelhafte Erstellung des Heftchens selbst verantwortlich (in diesem Fall auf jeden Fall für das vorzeitige Auseinanderfleddern, ggf. für Grün statt Gelb, sofern die Farbe in der gelieferten Datei offensichtlich als Fehlfarbe erkennbar war - dafür ist er vom Fach). Sollte doch einfach sein, da zu einer Entscheidung zu kommen, oder?
07:35
Was für eine Provinzposse.
Zahlen und fröhlich sein !
Ich kenne das nur so, daß in der Druckerei nur die Daten bzw. freigegebene Textpassagen des Kunden verwendet werden. Da prüft keiner mehr den Text, geschweige denn, redigiert diesen.
Deshalb müßten solche Fehler auch Satzfehler und nicht Druckfehler heißen. Denn im Regelfall liegt der Fehler beim Autor und nicht beim Drucker.
21:54
Diese Heftchen waren doch schon immer übersäht mit Rechtschreibfehlern. Da kann man wirklich nur drüber lachen.
18:38
Endlich kann man über Hagens Karnevalisten wirklich Mal lachen!