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Hagener verklagt Schornsteinfeger wegen 12 Euro

30.12.2010 | 17:22 Uhr
Hagener verklagt Schornsteinfeger wegen 12 Euro

Hagen.Sie gelten gemeinhin als Glücksbringer. Wer dem Mann oder der Frau in Schwarz zum Jahreswechsel begegnet oder ihm gar die Hand schüttelt, der kann sich auf ein glückliches neues Jahr freuen. So heißt es. Ob das auch für Dr. jur. Hartmut Krömer gilt, mag einmal dahin gestellt sein. Der Hagener hat sich nämlich mit seinen Bezirks-Schornsteinfeger angelegt und ihn verklagt.

Hintergrund
Theorie und Praxis

Bei der Bezirksregierung in Arnsberg hält Jürgen Lambrecht den Feuerstättenbescheid und die damit verbundene Gebühr nach Prüfung der Sachlage für rechtmäßig.

Die Regelung solle sicherstellen, dass alle Hauseigentümer bis zum 31. Dezember 2010 einen Bescheid erhalten haben, heißt es. Doch diese Maßnahme wurde bislang nicht in die Praxis umgesetzt.

Die Feuerstättenschau wird auch über 2012 als hoheitliche Tätigkeit des Bezirks-Schornsteinfegermeisters angesehen. Werden bereits jetzt Schauen durchgeführt, so sei das in Vorbereitung auf den Wettbewerb nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums zulässig.

Der Streitwert ist zwar mit 12,02 Euro gering, die Auswirkungen sind allerdings nicht nur von nationaler Bedeutung. Denn nach europäischem Recht ist der gute alte deutsche Bezirksschornsteinfeger ab sofort nicht mehr das, was er einmal war. Eben der uneingeschränkte Kontrolleur und Fachmann für alle Feuerstätten in seinem Bezirk. Das deutsche Schornsteinfegerrecht wurde konform mit den europarechtlichen Vorgaben zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gestaltet. Mit anderen Worten: Schon jetzt könnte jeder Hausbesitzer seinem bislang persönlich bekannten BezirksGlücksbringer ein letztes Mal die Hand schütteln und für die Dienste an Heizungsanlage und Kamin einen Schornsteinfeger aus dem europäischen Ausland engagieren. Theoretisch. Doch wer tut das?

Die Luft wird dünner

Praktisch wird die Luft auf den Dächern und in den Kellern für die „Platzhirsche“ gemäß des neuen Schornsteinfegerhandwerkgesetzes aber erst ab 2013 eng, wenn auch andere autorisierte Handwerker, wie beispielsweise Heizungsbauer, die Arbeit der Schornsteinfeger auf Wunsch des Kunden ausführen dürfen.

Doch langsam. Weder wird es in Sachen Schornsteinfeger in naher Zukunft drunter und drüber gehen, noch möchte der Staat, dass die Bezirksschornsteinfeger ihre Einnahmequelle verlieren. Wobei wir wieder bei der Gebühr von 12,02 Euro wären, gegen die der Hausbesitzer aus der Brahmsstraße im Oktober geklagt hat. Denn bevor das deutsche Schornsteinfegerwesen endgültig aufgeweicht wird, hat der Bezirkschef in jedem Keller noch eine wichtige Aufgabe zu erledigen: Einer persönlichen Feuerstättenschau folgt ein Feuerstättenbescheid, aus dem ersichtlich wird, innerhalb welcher Zeiträume welche Arbeiten an welchen Feuerungsanlagen auszuführen sind. Quasi eine Arbeitsgrundlage für eine eventuell beauftragte Fremdfirma.

Bleibt der Hausbesitzer seinem Glücksbringer treu, dann hat der eben für sich aufgeschrieben, was er schon immer wusste. Was natürlich nicht von der Zahlung der Gebühr befreit. Und die kommt für Dr. jur. Hartmut Krömer noch um Jahre zu früh. „Bundesweit verteilen sich zirka 14 Millionen betreute Gebäude auf 8000 Kehrbezirke. Wie viele Bezirksschornsteinfeger in Hagen ziehen diese Gebühr jetzt schon ein? Mein Nachbarbezirksschornsteinfeger jedenfalls nicht“, so Dr. Krömer. Auch bei seinen Nachforschungen unter den Fachleuten kam der Hagener nicht recht weiter. „Der Bezirksschornsteinfeger verweist auf seine Innung, der Innungsobermeister beruft sich auf Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde und auf eine Billigung des Bundesjustizministeriums, die ihm aber leider nicht vorliegt. Der Zentralinnungsverband äußert sich nicht. Die Aufsichtsbehörde in Arnsberg will die Angelegenheit prüfen und das Bundesjustizministerium hat auf seinem Internetportal die gesetzlichen Vorschriften zur Gebührenerhebung noch nicht veröffentlicht, weil sie erst 2013 in Kraft treten“, berichtet Dr. Krömer.

Das Geld gab’s zurück

Ein Urteil in der Sache brauchte das Arnsberger Verwaltungsgericht allerdings nicht zu fällen. Über seinen Anwalt ließ der Bezirks-Schornsteinfegermeister dem Kläger kurz vor Silvester mitteilen, dass er den Kostenbescheid aufhebt und die Kosten des Verfahrens trägt. Die 12,02 Euro hat er ebenfalls zurücküberwiesen bekommen. Ein Einzelfall oder generelle Einsicht, von der nicht nur Hagener profitieren können?

Bei der Frage, ob der Kläger nun nur Glück oder aber Recht gehabt hat, scheiden sich nämlich weiterhin die Geister (siehe Infobox).

Von Andreas Reitmajer

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Kommentare
02.02.2011
21:24
Blockierter Kommentar.
von freieschornsteinfegerwahl | #30

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

04.01.2011
12:53
Mit dem Glücksbringer vom Dach vor Gericht
von S.Sauer | #29

Warum schützt der Staat nicht alle Berufszweige so?
Ich habe eine Gasbrennwerttherme. Wofür brauche ich da noch einen Schornsteinfeger, der genau das gleiche macht wie mein Heizungsinstallateur?

03.01.2011
20:14
Mit dem Glücksbringer vom Dach vor Gericht
von Joachim Datko | #28

Ab 1935 hat man uns deutschlandweit das Kuckucksei Bezirksschornsteinfeger in den Heizungskeller gesetzt.

Seit dieser Zeit mästen sich meiner Ansicht nach die Bezirksschornsteinfeger auf Kosten der Heizungsbetreiber.

Bei unserer Gasheizung, die keinen Schornsteinfeger braucht, beträgt der Schornsteinfegerschaden jedes Jahr ungefähr 60 Euro.

BRD Verbraucherschutz Ministerium 2004:
Künast: Schornsteinfegermonopol komplett abschaffen!

Datko - Ing., Physiker
IG gegen das Schornsteinfegermonopol - Sektion Bayern
Portal : kontra-schornsteinfeger.de
Forum: schornsteinfeger-ko.de

03.01.2011
13:11
Mit dem Glücksbringer vom Dach vor Gericht
von Catman55 | #27

Die Arroganz und Überheblichkeit konnte ich zuletzt bei meinem Wechsel zum Gasbrennwertkessel erleben. Also ich finde Konkurrenz könnte sehr gut für beide Seiten sein.

@#25: falschen Bericht kommentiert?

03.01.2011
12:42
Mit dem Glücksbringer vom Dach vor Gericht
von wedau1 | #26

Wir lassen unsere Gasheizung einmal jährlich
aus Sicherheitsgründen vom Installateur warten, auf Empfehlung des Schornsteinfegers immer kurz vor dessen Erscheinen.
Die Messung erfolgt dadurch doppelt, die Zahl-
lung auch. Tolle ABM, der Amtsschimmel hat
etwas zu wiehern!

03.01.2011
12:42
Mit dem Glücksbringer vom Dach vor Gericht
von dasistnichtmehrmeindeutschland | #25

man gönnt sich ja sonst nichts. wenn man keine eigenen klienten hat macht man sich selber zu einem. was ist das für ein rechtsstaat wo sich kinderschänder staranwälte leisten können, ein frankfurter kindermörder endlos klagen kann und gutachter die psychopaten frreilassen nicht selbst hinter gittern kommen.armes deutschland

03.01.2011
12:14
Mit dem Glücksbringer vom Dach vor Gericht
von ayberger | #24

Abnahme eines von einer anerkannten Heizungs-Fachfirma installierten neuen Gasheizkessels als Ersatz für den vorherigen: Arbeitsaufwand 10 Minuten, Rechnung € 80,.

03.01.2011
11:31
Mit dem Glücksbringer vom Dach vor Gericht
von Mure | #23

Endlich hört das Beamtentum der Schornsteinfeger bald auf. Ende mit der Abzocke und dem Bezirkszeugs.
Bei uns können viele den Schornsteinfeger nicht ab, jahrelang war er unfreundlich und arrogant aber so langsam wird auch er freundlich..........warum nur :) ?

03.01.2011
11:30
Mit dem Glücksbringer vom Dach vor Gericht
von Mure | #22

Ich finde es klasse dass auch der Markt bald geöffnet wird, dann ist Schluss mit dem Beamtentum im Bereich der Schornsteinfeger !

03.01.2011
11:20
Mit dem Glücksbringer vom Dach vor Gericht
von ifadus | #21

Die Fachfirma des Vertrauens würde eventuelle Probleme wohl eben so gut finden, schließlich lebt die davon, diese zu beheben.

Was stört, sind auch nicht die regelmäßigen Kontrollen, sondern bisweilen die Art, der Umfang und die Selbstherrlichkeit, mit der sie durchgeührt werden. Das Ganze fängt bei der Art der Terminvereinbarung nach dem Motto Friss oder Stirb an, geht über die de facto Abschaffung des Hausrechts und endet anschließend bei Betrag x für fünf Minuten Reingucken.

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