Ordnungsrecht
Hagener Behörden schließen Wettbüros nur zögerlich
21.01.2010 | 09:53 Uhr 2010-01-21T09:53:00+0100
Hagen. Das Gezerre um die Legalität von Wettbüros scheint unendlich. Die Hagener Ordnungsbehörden scheuen sich aus Sorge vor möglichen Regressforderungen, konsequent durchzugreifen.
Der Rat ist fest entschlossen. Die Bezirksvertretungen auch. Und selbst die Anweisungen vom Regierungspräsidenten aus Arnsberg sind nur allzu deutlich: Wettbüros schließen. Und zwar sofort. Trotzdem tut sich die Verwaltung schwer. Deshalb dümpeln 39 Glücksspielstätten in der Halblegalität vor sich hin. Irgendwie geduldet, aber auf keinen Fall gewollt.
Was die Politik auf die Palme bringt. So wie den Ratsherrn Jochen Weber (SPD) aus Haspe, dem die Wettbüros schon zu seiner Zeit als Bezirksbürgermeister ein Dorn im Auge waren. Neuester Aufreger ist eine vom Bauordnungsamt Mitte Dezember genehmigte Nutzungsänderung für eine Immobilie an der Kölner Straße. Für diese hat die Verwaltung nun eine Baugenehmigung für eine „Wettvermittlung mit Ausschank nicht alkoholischer Getränke” erteilt.
Weber: "Das schlägt dem Fass den Boden aus"
„Das schlägt dem Fass den Boden aus”, findet Jochen Weber, „da sprechen sich alle politischen Gremien geschlossen gegen Wettbüros aus, und die Stadt legalisiert den Betrieb an der Kölner Straße.” Denn gezockt wurde in den Räumen auch bisher. Allerdings bis Mitte Dezember ohne Baugenehmigung. Was dem Betreiber immerhin eine saftige Geldbuße eingebracht hat.
Für die Verwaltung stellt sich die Sache mit den Wettbüros jedoch wesentlich komplexer dar, als es auf den ersten Blick zu vermuten ist. Denn mit im Boot ist (wie bei sämtlichen Gewerben) nicht nur das Bauordnungsamt, sondern auch das Ordnungsamt. „Baurechtlich waren uns in Haspe die Hände gebunden”, erklärt Georg Thomys, Leiter des Bauordnungsamtes, „die Immobilie liegt in einem sogenannten Kerngebiet. Wenn der Betreiber die notwendigen Stellplätze nachweist und der Brandschutz gewährleistet ist, müssen wir genehmigen.”
Schwebende Verfahren vor Europäischem Gerichtshof
Noch verwirrender wird die Angelegenheit, wenn Gewerbrecht und Ordnungsamt ins Spiel kommen. Dort verweist man auf schwebende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, auf deren Ausgang man bereits seit zwei Jahren sehnlichst wartet. Die Richter aber lassen sich Zeit. Und so erhalten Wettbüros, die ihr Gewerbe neu anmelden, eine sogenannte Bestätigung - verbunden allerdings mit dem Hinweis darauf, dass die Tätigkeit nicht aufgenommen werden darf. „Die meisten”, so erklärt Andrea Möbus vom Ordnungsamt, „legen jedoch trotzdem los.” Was wiederum eine Ordnungsverfügung zur Folge hat, gegen die der Betreiber klagt. Mit Hinweis auf die besagten Verfahren auf EU-Ebene ordnet das Verwaltungsgericht Arnsberg daraufhin eine aufschiebende Wirkung an, gegen die die Stadt wiederum vor das Oberverwaltungsgericht zieht. Das aber bestätigt lediglich den Eingang der Klage und entscheidet in der Sache nicht.
Die Wettbüros machen also weiter, auch weil die Regressansprüche fürchtet, wenn die europäischen Richter eines lieben Tages nicht in ihrem Sinne entscheiden sollten. 35 sogennante Annahmestellen gibt es in Hagen. Das sind sowohl reine Wettbüros als auch Spielhallen, in denen man an Computern Wetten abschließen kann. „Hinzu kommen 79 anhängige Verfahren verschiedenster Betreiber”, sagt Andrea Möbus, „von denen einige sich auf die selben Räumlichkeiten beziehen.”
Arnsberg fordert sofortige Schließung
In Arnsberg teilt man die Sorge der Stadt vor möglichen Schadensersatzforderungen der Wettbürobetreiber indes kaum. „Zu diesem Thema gibt es sogar einen Erlass des Innenministerium”, sagt Christoph Söbbeler, Sprecher der Bezirksregierung, „unsere Aufforderung an die Kommunen lautet: Wettbüros sofort schließen. Die Wahrscheinlichkeit, dass später Regressforderung auf die Kommunen zukommen könnten, ist verschwindend gering.”
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