Hagen profitiert nicht von BGH-Urteil
22.03.2011 | 17:58 Uhr 2011-03-22T17:58:00+0100
Hagen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ XI ZR 33/10) ist für die Deutsche Bank mit Millionenverlusten verbunden. Höchstrichterlich ist seit Dienstag (22. März) festgestellt, dass die Bank im Zusammenhang mit Zinswetten ihre Kunden falsch beraten hat.
An die Firma Ille muss die Bank 540 000 Euro Schadenersatz zahlen. Zahlreiche Kommunen atmen angesichts des Urteils auf. Hagen nicht.
Voreilig hatte sich der Rat im Dezember 2009 für einen Vergleich mit der Deutschen Bank ausgesprochen und damit die Verluste auf knapp 40 Millionen Euro zementiert. Dass sich die Entscheidung des XI. Zivilsenats unter Vorsitz von Richter Ulrich Wiechers ohne weiteres von einem Privatunternehmen auf Kommunen übertragen lässt - daran besteht für Juristen kein Zweifel. „Die Chancen für klagende Kommunen sind ganz erheblich gestiegen“, so Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck, der das Unternehmen vor dem BGH vertreten hat. „Der BGH hat klar festgelegt, dass es sich um ein spekulatives Produkt handelt. Die Deutsche Bank hat also ein Produkt angeboten, das nicht zum kommunalen Kundenprofil passt.“
Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf im Hagener Fall angedeutet hatte, ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Wuppertal zu bestätigen, hatten die Hagener Anwälte der Hammer Großkanzlei Streitbörger & Speckmann zu der Einigung mit der Bank geraten. 5 Millionen Euro Schadenersatz zahlte die Bank auch deshalb, weil damit ein für sie negatives Urteil des Landgerichts in Bezug auf die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung (GIV) aus der Welt war.
Beratungspflichten verletzt
In seiner Entscheidung hob der BGH hervor, dass die Bank ihre Pflichten bei der Beratung über den Abschluss eines von ihr konstruierten Zins-Swaps verletzt hat. Eine Bank, so die Richter, müsse die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen. Weiter müsse dem Kunden in „nicht verharmlosender Art und Weise insbesondere klar vor Augen geführt werden, dass das für ihn nach oben nicht begrenzte Verlustrisiko nicht nur theoretisch ist, sondern (...) real und ruinös sein kann.“
Die Bank hingegen habe ihr Verlustrisiko eng begrenzt. Bei hochkomplexen Produkten müsse gewährleistet sein, dass der Kunde im Hinblick auf das Risiko im Wesentlichen den gleichen Kenntnisstand habe wie die Bank. Einen Interessenkonflikt für die Bank sieht das Gericht darin, dass sich die Zinswette für die Bank nur dann als günstig erweise, wenn ihre Prognose gerade nicht eintrete und der Kunde Verluste erleide.
Ein kleine Chance ergibt sich nach Einschätzung von Dr. Jochen Weck noch für Hagen: Sollten die Zinswetten gegen das Spekulationsverbot der Kommunen verstoßen, wären sie unter Umständen nichtig. In dem Fall eines Privatunternehmens hat sich der BGH zu dieser Frage noch nicht geäußert.
12:47
Man kann sich fragen, warum der BGH wirtschaftliche Profis vor den Folgen ihrer Entscheidungen schützt, wenn diese sich als negativ herausstellen. Für Hagen braucht man sich jetzt aber kein zweites Mal über den billigen Vergleich aufregen.
00:32
Ich frage mich bis heute wieso z.B. Frau Grehling seinerzeit völlig ungeschoren davon gekommen ist.?
#3 von volantis
DAS hat sich so mach anderer auch schon gefragt!!!
http://www.hagen-aktiv.de/pages/neuigkeiten/verfahren-grehling.php
Gute Nacht! :(
23:38
#11 Eigentlich sollte man die Verantwortlich, die diesen Vergleich mit der Deutschen Bank eingestielt hatten, gleich entlassen. Man muss sich doch fragen, warum sich andere Kommunen nicht auch mit der Bank verglichen haben. Waren sie schlauer oder dümmer? Es ist eine Schande und jeder Politiker und Bediensteter der Stadt, der/die in diese Sache involviert gewesen waren, sollten sich schämen. Das ist wirklich bald wie in Schild. Unfähigkeit, keine Verantwortung übernehmen, alles auf andere (Steuerzahler, Einsparpotenziale) abschieben und sich dann aus dem Staub machen, früher wären sie geteert und gefedert und anschließen am Pranger gestellt worden. Hinterher vom Büttel mit Stockhieben der Stadttore verwiesen.
22:31
Viele Städte, die Millionen verloren haben, weil die Bank bei solchen Geschäften die Risiken nicht klar benannte, können nun hoffen, den Schaden vollständig ersetzt zu bekommen, sagen Anlegeranwälte wie der Münchner Jurist Jochen Weck.
Dutzende von Klagen liegen noch bei verschiedenen Gerichten, allein sieben weitere beim Bundesgerichtshof.
Nur Hagens Politiker waren und sind nach wie vor (bis auf wenige Ausnahmen, die man für die Zukunft nicht vergessen sollte!!!) offenkundig heillos damit überfordert mit den Steuergeldern der Bürger sachgerecht umzugehen!
20:50
Ich verstehe die Staatsanwaltschaft Hagen nicht. Es war doch zumindest der Anfangsverdacht einer Untreue gegeben und in vielen anderen Fällen wird dann doch die Sache strafrechtlich geprüft. Warum nicht in diesem Fall? Wer hat da den Deckel drauf gehalten?
13:45
Ist schon sehr schade, dass wieder mal etwas in unserer Stadt nicht funktioniert hat und durch überhasteten Aktionismus wieder mal Geld verschenkt wurde. Als Steuerzahler ist das schon mächtig ärgerlich, zumal es nicht die ersten Fehlentscheidungen waren.
13:35
#6 Volmespatz
Na, na ganz ohne Presse käme überhaupt nichts ans Licht. Aber eines hätte ich mir auch gewünscht, dass die Medien beharrlicher an der Sache dran geblieben
wären.
10:05
Ich kann mich, an dieser Stelle allen (!) Kommentaren nur anschließen.
Eine Krähe, hackt der anderen, kein Auge aus!
09:00
#5 Genau wie die weitere Entwicklung im Kunstquartier, die angeblich noch viel schlimmer ist, als es der Öffentlichkeit bekannt wurde, wird auch dieser Skandal beharrlich totgeschwiegen. Diese Connection regelt das unter sich. Schade nur, dass die Presse immer kuscht bzw. kuschen muss.
00:48
Die Verantwortlichen in Hagen haben seinerzeit dem Vergleich mit der Deutschen Bank zugestimmt. Ein Fehler - wie viele andere Entscheidungen in Hagen. Aber eine Frage ist immer noch nicht beantwortet worden: In welche Taschen unserer Hagener Verwaltungsspitzen und der Politk sind welche Provisionen geflossen???
Denn daß bei Geschäften einer solchen Größenordnung ohne Provisionen und Gefälligkeiten gearbeitet wird, kann eigentlich nur jemand glauben, der auch glaubt, daß
1. die Erde eine Scheibe ist
2. Politiker nur das Wohl der Menschen im Auge haben