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Geldeintreiber verurteilt

05.07.2009 | 17:16 Uhr

Das Landgericht verurteilte einen 35-jährigen Hagener jetzt wegen versuchter Freiheitsberaubung, versuchter Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft. Er hatte versucht, Schulden auf die brutale Tour einzutreiben. Seine „Helfer” kamen mit Geldstrafen davon.

Was am Ende des Tages übrig blieb: Hatte das Trio zunächst wegen erpresserischen Menschenraubs mit einer Straferwartung von mindestens fünf Jahren Haft vor der 6. Großen Strafkammer gestanden, endete es letztlich weitaus glimpflicher, nachdem Zeugen - insbesondere das vermeintliche Entführungsopfer - extrem zurückgerudert waren.

Am 21. August vergangenen Jahres hatten die Männer den Jugendlichen eher unsanft und mit Drohungen dazu veranlasst, in ihr Auto zu steigen, um seinen Bruder zur Rückzahlung von Schulden zu „motivieren”. „Sie haben ihn am Arm gepackt, seinen Kumpel eingenordet. Er wusste, wenn er nicht selbstständig einsteigt, wird er eingestiegen”, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Schäfer bei der Urteilsbegründung. Zwar brachte die Kammer Verständnis dafür auf, dass der Hauptangeklagte sein Geld zurückhaben wollte, jedoch nicht für die massive Vorgehensweise. „Es geht nicht, dass man hier wie ,Inkasso Moskau' die Durchsetzung von Forderungen in die eigene Hand nimmt”, so Schäfer.

Auch zeigte sich das Gericht davon überzeugt, dass der hauptangeklagte Hagener den älteren Bruder, der ihm das Geld geschuldet hatte, drei Tage nach dem Vorfall mit dem Jungen, übel zusammengeschlagen hatte. Von Notwehr wollte die Kammer nichts wissen. „Wir schließen aus, dass der Bruder ein Messer hatte.”

Während der 35-jährige Haupttäter und ein Helfer ihre Strafen zu akzeptieren schienen, wurde der Dritte im Bunde böse und verließ nach der Urteilsverkündung wutentbrannt den Saal. Er hatte bis zum Schluss beteuert, er habe nicht Böses getan, vielmehr nur vermitteln wollen.

Sylvia Mönnig

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