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Diebe verhökerten Beute...

Geklaut wie die Raben - und keiner hat es gemerkt

24.10.2008 | 19:31 Uhr

Hagen. (sam) Von der Gewürzmühle bis zum Bestseller-Hörspiel - jahrelang trieb eine Bande ihr Unwesen, packte in Hagener Geschäften „ein”, was sich zu lohnen schien.

Das Diebesgut wurde anschließend im Internet über Ebay versteigert. Gestern standen drei Beteiligte vor dem Landgericht - und kamen mit blauem Auge davon.

Nie hatten sich die 39-jährige Angeklagte, ihr 32-jähriger Ehemann und ein 37-jähriger Bekannter etwas zu Schulden kommen lassen. 2003 dann jedoch die Wende: Regelmäßig waren das Ehepaar, die Frau des Mitangeklagten und eine weitere Bekannte in Geschäfte gegangen, hatten routiniert unter anderem Geschirr, Besteck, Gewürzmühlen, Nahrungsergänzungsmittel und Hörspiele verschwinden lassen. Beute, die dann unter anderem der 37-jährige Mitangeklagte über Ebay zu Geld gemacht hatte. Auch in Hagen war die Bande aktiv geworden, hatte in einer Buchhandlung und in einem Haushaltswarengeschäft wertvolle Ware „eingesteckt”. Nie waren die notorischen Langfinger erwischt worden, ihre lukrative „Geschäftsidee” war letztlich im Sommer 2007 über einen anonymen Hinweis bei der Polizei aufgeflogen. Die Ermittlungen waren angelaufen, dann ein tragischer Zwischenfall: Die ebenfalls beteiligte Ehefrau des 37-Jährigen verstarb plötzlich. Ein unerwarteter Verlust, der dem Mann noch gestern deutlich anzumerken war.

Vor Gericht präsentierten sich alle drei Angeklagten offen, räumten die Serien-Diebstähle ein. Doch, wer von ihnen was, wann und wo gestohlen oder versteigert hatte, das konnten sie nicht mehr sagen. Und auch die geschädigten Geschäfte konnten nicht zur Aufklärung beitragen, da die Diebstähle im Tatzeitraum nicht aufgefallen waren. So ist es wohl auch zu erklären, dass bislang keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden. Es ließ sich lediglich feststellen, dass das angeklagte Paar mit den Online-Auktionen einen Erlös von rund 35 000 € erzielt hatte, ihr Bekannter etwa 20 000 €.

Letztlich ging das Gericht von einem Organisationsdelikt aus - im Fall des Paares Bandendiebstahl und im Fall des Mitangeklagten Hehlerei. Alle drei erhielten je zwei Jahre Haft auf Bewährung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

WR-Redaktion

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