Fall fürs Gericht
20.07.2009 | 17:40 Uhr 2009-07-20T17:40:00+0200Der letzte Einspruch ging beim Wahlamt am vergangenen Donnerstag ein. Wenig Zeit also für Rechts- und Wahlamt für eine rechtliche Bewertung. Am Montag lag sie vor.
Also auch wenig Zeit für die Mitglieder des Wahlausschusses, sie zu lesen. Was dazu führte, dass es bei den Abstimmungen über die Zulassung von Bewerbern und Gruppierungen auch Enthaltungen gab.
Aber selbst mehr Zeit hätte nichts daran geändert, dass die Begleitumstände von Kandidatenaufstellungen den Wahlausschuss an sich nicht zu interessieren haben, so lange diejenigen, die gewählt haben oder gewählt wurden, den Anforderungen des Kommunalwahlgesetzes genügen.
Die mögliche Verletzung von Statuten ist allenfalls ein Fall fürs Gericht. Dessen Urteil kann durchaus nach der Wahl noch Wirkung zeigen.
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