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Justiz

Bundesgerichtshof schmettert Revision von Sextäter ab

18.07.2012 | 17:40 Uhr
Bundesgerichtshof schmettert Revision von Sextäter ab
Der Bundesgerichtshof hat die Revision zurückgewiesen und das Urteil von sieben Jahre Haft bestätigt.

Hagen.   Der Bundesgerichtshof hat jetzt das Urteil des Hagener Landgerichts gegen einen 50-Jährigen bestätigt, der zwei Mädchen vergewaltigt hat. Der Mann hatte die zur Tatzeit 13- und 15-Jährigen mit seinem Pferd angelockt und später missbraucht. Das Landgericht hatte ihn zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Das schöne Pferd diente nur als Köder. Mit seinem Wallach „Hermann“ hatte Thomas W. (50) zwei Mädchen (seinerzeit 13 und 15 Jahre alt) angelockt und sie in Berchum-Tiefendorf vergewaltigt. Das Landgericht schickte ihn dafür am 15. November für sieben Jahre hinter Gitter. Ein Urteil, das jetzt endgültig ist: Der Bundesgerichtshof hat es bestätigt (4 StR 194/12).

Was 2006 und 2007 hinter dem Gelände des Golfclubs in Tiefendorf geschah, ahnte niemand. Dort stand der braune Hannoveraner „Hermann“ im Stall. Junge Mädchen durften das Pflegepferd füttern, striegeln und reiten. Der Besitzer des Zossen, Thomas W., war ja sehr freundlich. Zunächst jedenfalls.

Doch in dem kleinen Bauwagen neben dem Stall, der als Reiterstübchen diente, kam es alsbald zu sexuellen Übergriffen. Eine 13-Jährige wurde von hinten umklammert, ihr wurde der Mund zugehalten, die Hände gefesselt, dann fiel Thomas W. brutal über das Mädchen her und missbrauchte es. Zu weiteren Sexualstraftaten, diesmal gegenüber einer 15-Jährigen, kam es später in einer Wohnung in Wehringhausen.

Zwei Jahre lang schwiegen die Opfer, denn Thomas W. hatte den jungen Pferdenärrinnen stets angedroht: „Kommt was heraus, bringe ich 'Hermann' zum Schlachter.“ Erst als der Wallach dann tatsächlich zu Sauerbraten verarbeitet worden war, ging eines der Opfer unter Tränen zur Polizei. Thomas W. sprach von einer „Racheaktion“, die Vergewaltigungsvorwürfe hätten sich die Mädchen ausgedacht.

Urteil ist endgültig

Die Jugendschutzkammer erkannte in ihrem Urteil vor acht Monaten jedoch auf Vergewaltigung in drei Fällen, auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen sowie auf versuchte Nötigung. Richter Till Deipenwisch: „Wir sind von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt.“ Thomas W. war es offenbar nicht und legte Revision ein.

Für den Mann aus dem sauerländischen Olsberg war die letzte Instanz in Karlsruhe der Strohhalm, an den er sich klammern konnte. „Ich bin gerade im Begriff, eine neue Familie zu gründen“ – dieses Argument vermochte zuletzt nicht mal seine Freundin Nicole zu überzeugen, die ihm kurz nach dem Hagener Richterspruch den Laufpass gab. Die Verlobte wollte offenbar nicht ewig bis zur Hochzeit warten. Es wären noch sieben lange Jahre geworden.

Revision als unbegründet verworfen

Die fünf Richter des 4. Strafsenats befanden nämlich, dass „die Nachprüfung des Hagener Urteils keinen Rechtsfehler ergeben hat.“ Die Revision wurde „als unbegründet verworfen“.

Anwalt Hans-P. Weiskirch, der eines der beiden Mädchen vertreten hat, ist über den Beschluss sehr zufrieden: „Auch das höchste deutsche Strafgericht hat den Opfern jetzt Genugtuung gegeben.“

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Kommentare
19.07.2012
13:20
Blockierter Kommentar.
Name von Moderation entfernt | #2

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

19.07.2012
08:40
Bundesgerichtshof schmettert Revision von Sextäter ab
von fantomias | #1

"Erst als der Wallach dann tatsächlich zu Sauerbraten verarbeitet worden war"

herrlich, wie man auch einem so ernsten thema eine heitere note verpassen kann. was haben wir gelacht.

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