850 Euro Bonus : Rechtswidrige Gehaltszulage für Arge-Chefin

Hagen. Seit sechs Wochen sitzt Eva-Maria Kaus-Köster auf dem Geschäftsführer-Sessel der Arge und kümmert sich um Langzeitarbeitslose. Ein Job, der kaum Vergnügungssteuerpflichtig ist und offenbar nur mit einer monatlichen Leistungszulage von stolzen 850 Euro (!) zu bewältigen ist.
Diesen Bonus gewährte der Kommunalbeamtin zumindest Christian Schmidt, Erster Beigeordneter der Stadt. Eine Prämienzahlung, die angesichts der Finanzsituation der Stadt nicht nur illegal erscheint, sondern auch den übrigen verbeamteten Kollegen, die seit Jahren im Beförderungsstau darben, die Zornesröte ins Gesicht treibt.
Zum 1. Juli trat Frau Kaus-Köster als einzige Bewerberin für den Posten die Nachfolge ihres übersichtlich erfolgreichen Vorgängers Hans-Günther Rumberg an. Dessen Drei-Jahres-Vertrag war zwar bereits zum Jahresende 2007 abgelaufen, doch die Suche nach einem neuen Geschäftsführer gestaltete sich so zäh, dass die zuletzt beim Werkhof für Personalmanagement-Aufgaben verantwortliche A12-Beamtin erst mit sechsmonatiger Verspätung ihre neue Aufgabe antrat. Versüßt wurde ihr dieser Schritt von Dezernent Schmidt durch ein Extrageld von 850 Euro im Rahmen der so genannten Leistungsprämien- und Zulagenverordnung (LPZVO). Ein Besoldungsplus um gute zwei Gehaltsstufen. Gleichzeitig wurde der Arge-Geschäftsführerin zugesichert, mit Auslaufen ihrer Vertrages Ende 2010 auf eine A13-Stelle zurückkehren zu dürfen - also obendrein ein Karriereaufstieg am derzeit in Hagen geltenden Beamten-Beförderungsstopp vorbei.
Eine Vorgehensweise, die von Volker Stockmann, Leiter des Zentralen Services, als „rechtswidrig” bezeichnet wird. In einem verwaltungsinternen Schreiben, das der WP vorliegt, warnt der Amtsleiter davor, einen Präzedenzfall zu schaffen, der dazu führen könnte, dass der Hagener Beförderungsstopp für Beamte zum Thema gerichtlicher Auseinandersetzungen wird. Leistungsprämien, so das Mahnschreiben aus dem eigenen Haus, könnten nur - abhängig von der Gehaltshöhe - als Einmalbetrag gezahlt werden. Im Fall von Eva-Maria Kaus-Köster maximal 2633 Euro.
Leistungszulagen - gedacht als Anerkennung für besondere Leistungen - dürften wiederum zwar über ein Jahr auch monatlich gewährt werden, allerdings in diesem Fall nur in zwölf 184-Euro-Raten. Unabhängig davon verbietet ein Runderlass der Landesregierung jenen Gemeinden, die wie Hagen der vorläufigen Haushaltswirtschaft unterliegen, ohnehin die Ausschüttung von Bonuszahlungen.
Schwerwiegende rechtliche Bedenken, die vom Ersten Beigeordneten mit einem einzigen Handstreich vom Tisch gewischt wurden. Am 7. Juli, dem ersten Sommerurlaubstag von Oberbürgermeister Peter Demnitz, verfügte Christian Schmidt in seiner Rolle als Interims-Verwaltungschef, dass die neue Arge-Geschäftsführerin mit A12-Bezügen auf ihrer A14-Stelle trotz aller juristischer Einwände ersatzweise mit einem monatlichen 850-Euro-Bonus zu bescheren sei. Eine Vorgehensweise, so rechtfertigt sich der Dezernent gegenüber der WP, die im Rat offen präsentiert worden und mit dem Oberbürgermeister abgestimmt sei. Hinzu käme, dass 87 Prozent der Gehaltskosten der Arge-Chefin vom Bund erstattet würden.
Argumente, die zumindest das Rechnungsprüfungsamt offenbar nur wenig überzeugen: Dort liegt die Akte nach WP-Informationen ganz oben auf dem Stapel für dringend zu bearbeitende Fälle . . .














