91-Jähriger Breckerfelder Siert B. als NS-Kriegsverbrecher im Visier der Staatsanwaltschaft
10.08.2012 | 16:43 Uhr 2012-08-10T16:43:37+0200
Breckerfeld. 68 Jahre ist es her, das der holländischen Widerstandskämpfer Aldert Klaas Dijkema erschossen wurde. Sein angeblicher Mörder lebt heute in Breckerfeld. Doch der 91-jährige Siert B. bestreitet die Tat. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat nun die Ermittlungen aufgenommen.
Der Vorwurf lautet Mord. 68 Jahre nach der Tat nimmt die Staatsanwaltschaft Dortmund die Ermittlungen wieder auf. Als NS-Kriegsverbrecher im Visier steht der 91-jährige Breckerfelder Siert B.. Er wird beschuldigt, im September 1944 den holländischen Widerstandskämpfer Aldert Klaas Dijkema hinterrücks erschossen zu haben. B. bestreitet die Tat, und seine Nachbarschaft im beschaulichen Altenbreckerfeld empört sich über die neuen Ermittlungen.
„Damit muss doch mal Schluss sein“, sagt eine 73-Jährige, „das war doch im Krieg.“ Sie wohnt seit mehr als 50 Jahren im Haus gegenüber und schätzt B. als guten Nachbarn. Ja, es war im Krieg, im Zweiten Weltkrieg. Der junge Holländer war unter deutscher Besatzung in den Sicherheitsdienst (SD) der Nationalsozialisten eingetreten. Sie nahmen den Widerstandskämpfer fest und töteten ihn dann gezielt. Heimtückisch. Deshalb ermittelt der Dortmunder Staatsanwalt Andreas Brendel nun wegen Mordes.
Mord verjährt nicht
Mord verjährt nicht. Jahrzehntelang hatte die deutsche Justiz solche Verbrechen als Totschlag gewertet, und Totschlag unterliegt der Verjährung. Der Tod von Dijkema ist daher bis heute ungesühnt. B. sagt, nicht er, sondern sein Vorgesetzter August Neuhäuser habe geschossen, damals im niederländischen Appingedam. Ein holländisches Sondergericht hatte den Beschuldigten 1949 zum Tode verurteilt. In Abwesenheit, denn B., der in den holländischen Archiven als „Bestie von Appingedam“ bezeichnet wird, war zu dem Zeitpunkt untergetaucht.
Als er Mitte der 1970er Jahre in Deutschland entdeckt wird, lehnt die Bundesrepublik seine Auslieferung an die Niederlande ab. Ein Erlass von Adolf Hitler vom 19. Mai 1943 verlieh Ausländern, die in nationalsozialistischen Verbänden Dienst leisteten, die deutsche Staatsbürgerschaft. Und eine Auslieferung deutscher Staatsbürger, wie sie inzwischen innerhalb der EU in Ausnahmefällen nach dem Gesetz zum Europäischen Haftbefehl möglich wäre, ließ das Grundgesetz nicht zu.
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17:41
bauernlümmel, wer sich ein wenig mit geschichte befasst, weiß schon, WEN er da vor sich sitzen hat. "vorschnell" urteilen tut hier sicherlich niemand, immerhin lebt siert bruins/siegfried bruns seit jahrzehnten nahezu unbehelligt in breckerfeld. ich traue unserer justiz nach mehr als sechzig jahren schon zu, ein urteil zu fällen, das nicht im affekt gesprochen wird... sollte der richter zu dem ergebnis kommen, bruins sei unschuldig, ist dies zu akzeptieren, die hauptsache ist, daß ein verfahren endlich konsequent verfolgt wird.
niemand hier fordert,die todesstrafe, das unterscheidet unseren rechtsstaat von dem, in dem bruins gewirkt hat. und zu dem satz "sorry, leute, die sache ist 68 jahre her"... es ist schade, daß 68 jahre reichen, um diese taten zu vergessen, zu verharmlosen und in letzter konsequent damit sogar zu billigen. ich empfehle weiterführende geschichtslektüre, in breckerfeld scheint sier notwendig.
19:35
Na, da wird die Sache ja wieder schön hochgekocht...
Sorry, Leute, die Sache ist 68 Jahre her. Wer sich ein wenig mit Geschichte befasst, stellt schnell fest, dass die Urteilsfindung der Alliierten - gerade in den besetzten Gebieten - nachträglich betrachtet auch sehr Vorschnell abgeurteilt hat. In wie weit es also sinn macht hier Vorschnell zu Urteilen kann ich für mich nur mit einem Fragezeichen behaften.
Außerdem stellt sich zusätzlich die Frage ob das Rätsel abschließend für eine Verurteilung aufzuklären ist.
ABER so wie ich hier die Meinungen vernehme gibt es genug befürworter einer Todesstrafe und genug Richter und Henker in einem die sich schon Freuen bei einem 91-jährigen den SCHALTER UMLEGEN ZU DÜRFEN...
COOLE Sache verehrte Gemeinde...
Lasst bloß nicht den Staatsanwalt abschließend ermitteln; könnte sonst bei rauskommen dass der vielleicht doch unschuldig ist!
Meinen Sie mit "Urteilsfindung der Alliierten" das Todesurteil des holländischen Sondergerichts?
Was soll eigentlich die Einleitung "Sorry, Leute, die Sache ist 68 Jahre her"??
19:30
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15:35
#Herby52 Und Sie haben keine Ahnung! Dieser Mann ist ganz gewiss nicht unschuldig. " Ein holländisches Sondergericht hatte den Beschuldigten 1949 zum Tode verurteilt. In Abwesenheit, denn B., der in den holländischen Archiven als „Bestie von Appingedam“ bezeichnet wird, war zu dem Zeitpunkt untergetaucht." Also gibt es schon ein Urteil gegen ihn!
11:38
#harkorten
Sie haben ein etwas merkwürdiges Rechtsverständnis.
1.) Der Man ist noch nicht angeklagt, sonders es wird gegen ihn ermittelt!
2.) Er ist erstmal unschuldigt, bis ihm das Gegenteil bachgewiesen wird.
19:05
Nur gewollte Morde wie an Barschel verjähren.
20:04
Na ja, und eine Lebenslängliche Haftstrafe wird er mit großer wahrscheinlichkeit wohl auch nicht mehr verbüssen müssen.
17:00
Richtig so! Er kannte auch kein Mitleid, damals.