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Prozess

37-Jähriger wird Misshandlung ihres Säuglings vorgeworfen

10.02.2010 | 10:14 Uhr
37-Jähriger wird Misshandlung ihres Säuglings vorgeworfen

Hagen. Eine 37-jährige Hagenerin muss sich seit Dienstag vor der 6. Kammer des Hagener Landgerichts wegen gefährlicher Körperverletzung an ihrem Kind verantworten. Der Junge war zum Tatzeitpunkt knapp neun Monate alt.

Hämatome im Gesicht und am Körper, Einblutungen um die Augen und in der Pupille: Mit schweren Verletzungen wurde der neunmonatige Säugling am 16. Dezember 2008 ins Krankenhaus eingeliefert. Verantwortlich dafür soll die Mutter des kleinen Jungen sein, die sich seit gestern wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor dem Hagener Landgericht verantworten muss.

„Es war nicht einfach”, erinnert sich die unter einer Persönlichkeitsstörung leidende 37-jährige Hagenerin gestern an die dunkle Jahreszeit 2008, als die vierköpfige Familie gerade in eine neue Wohnung gezogen war. Die Renovierung der neuen Bleibe ging nur stockend voran, am frühen Abend des 15. Dezember sei ihr inzwischen verstorbener, alkoholabhängiger Mann besonders gereizt gewesen, als er für einen Einkauf die Wohnung verließ. „Er wollte, dass die Kinder im Bett sind und die Wohnung aufgeräumt ist, wenn er zurückkommt”, denkt sie zurück. „Ich habe ihn geliebt, aber er hat mich auch geschlagen. Und deshalb hatte ich manchmal Angst vor ihm. Er war 1,96 Meter groß und 115 Kilo schwer.”

"Ich danke Gott, dass mein Kleiner nicht gestorben ist."

Zuerst habe sie sich um die Tochter, dann um den Sohn gekümmert, der aber nicht aufhören wollte zu schreien, als sie ihn auf dem Arm trug. „Und dann”, sagt die 37-Jährige etwas leiser, „schlug ich ihn zwei- oder dreimal, ohne dabei hinzusehen. Es war, als ob eine Sicherung durchgeknallt ist.” Nach einer kurzen Pause fährt sie fort : „Ich danke Gott, dass mein Kleiner nicht gestorben ist. Das hätte ich mir nie verziehen.”

Allerdings brachten die Eltern ihren Sohn nicht zum Arzt - dafür sorgte erst eine ambulante Erziehungshelferin, der beim turnusmäßigen Besuch am nächsten Morgen ein Hämatom im Gesicht des apathischen Säuglings auffiel. Der Mediziner überwies das Kind umgehend ins Krankenhaus, das aufgrund der Verletzungen die Kriminalpolizei informierte. Noch am selben Tag wurde der Junge von einem Rechtsmediziner untersucht.

Der erklärte gestern, dass derartige Einblutungen um die Augen, die den Blutabfluss vom Gehirn behindern und akute Lebensgefahr bedeuten könnten, normalerweise nicht auf Schläge, sondern auf ein Würgen zurückzuführen seien. Doch das stritt die Mutter vehement ab: „Ich habe ihn nicht gewürgt - niemals!”

Die Verhandlung wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

Michael Schuh

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