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Landgericht

15 Monate auf Bewährung für brutale Mutter

12.02.2010 | 17:31 Uhr

Mit 15 Monaten Haft auf Bewährung endete gestern das Verfahren gegen eine Hagenerin, die ihren neun Monate alten Sohn massiv geschlagen hatte. Das Landgericht wertete die Tat der 37-Jährigen als gefährliche Körperverletzung und nicht, wie angeklagt, als Misshandlung Schutzbefohlener.

Am 15. Dezember 2008, so die Überzeugung der 6. Großen Strafkammer, habe sich die psychisch kranke Hagenerin unter Druck gesetzt gefühlt. Einerseits habe ihr mittlerweile verstorbener Mann gefordert, sie solle aufräumen und die Kinder zu Bett bringen, bevor er vom Einkaufen zurückkehre. Zum anderen habe sich der kleine Junge, vermutlich ein Schreikind, widerspenstig gezeigt. Sie habe Ruhe gewollt, habe ihn mehrfach ins Gesicht geschlagen. Ein zielgerichtetes Würgen könne jedoch nicht festgestellt werden.

Zu ihren Gunsten nehme das Gericht an, dass sie ihm die Luft abgeschnürt habe, als sie ihn unter den Arm geklemmt getragen habe. Dennoch sei das eine lebensgefährdende Behandlung. Später habe sie sich bei dem Kind entschuldigt. „Es tat ihr offensichtlich leid.” Ein Quälen könne die Kammer nicht feststellen, so der Vorsitzende Richter Matthias Niggemann. „Das setzt eine gefühllose Gesinnung voraus.” Dauerhafte Folgen seien nicht festzustellen. Aufgrund der psychischen Erkrankung und situativer Erregung ging das Gericht von verminderter Schuldfähigkeit aus. Auch sprach das bislang unbestrafte Vorleben für die zweifache Mutter, die von den Kindern getrennt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli hatte 21 Monate Haft auf Bewährung beantragt, Verteidiger Dr. Frank Nobis eine Geldstrafe.

WR-Redaktion

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