Das aktuelle Wetter Gladbeck 9°C
Rat und Hilfe

Wenn die Mietwohnung kalt bleibt

22.01.2013 | 20:13 Uhr

Gladbeck. „Seit dem 13. Januar sitzen wir in einer kalten Wohnung. Wir haben den Vermieter des Öfteren angeschrieben, aber es tut sich nichts. Im Gegenteil, es wird immer kälter“, wendet sich eine Mieterin aus Brauck an die WAZ. In der Wohnung habe sie im Schnitt eine Temperatur von 15 Grad gemessen „nur 14 Grad sind es im Kinderzimmer und 13 Grad im Bad“, berichtet die Mutter eines sieben Monate alten Babys. Die Miete werde immer pünktlich bezahlt, versichert die Frau und bittet, „wenn Sie eine Möglichkeit sehen, uns in irgendeiner Weise zu helfen – und sei es mit einem guten Rat – zögern sie bitte nicht“.

Die Redaktion hakte bei einem Experten nach, dem Fachanwalt für Mietrecht Alexander Unkel.

1. Wie warm sollte eine Mietwohnung zumindest werden?
Der Vermieter ist verpflichtet, die mitvermietete Heizungsanlage in betriebsbereitem Zustand zu halten. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei Wohnräumen eine Mindesttemperatur von 20 °C zu gewährleisten ist. Allerdings ist der Vermieter berechtigt, in der Nacht die Heizung aus Energieeinspargründen herunterzuschalten.

2. Welche Möglichkeiten hat der Mieter, wenn die Mietwohnung kalt bleibt?
Stellt der Mieter fest, dass die Temperaturen nicht erreicht werden bzw. nicht erreicht werden können, kann er den Vermieter hierauf in Anspruch nehmen. Dem Mieter steht ein Anspruch auf Beseitigung dieses Mangels zu. Dabei hat der Mieter dem Vermieter den Mangel anzuzeigen mit der Aufforderung zur Beseitigung innerhalb einer konkret bestimmten Frist. Dabei muss die Frist zur Mängelbeseitigung angemessen sein.

3. Gelten im kalten Winter besondere Bedingungen?
In den Wintermonaten ist eine besondere Dringlichkeit gegeben, die sich verstärkt, wenn z.B. kleine Kinder in der Wohnung wohnen. Dann können auch Fristen von nur mehreren Stunden oder einem Tag angemessen sein. Sodann steht dem Mieter das Recht zu, im Rahmen der Ersatzvornahme mögliche Reparaturen selber auf Vermieterkosten durchführen zu lassen.

4. Ist Mietminderung möglich?
Die Minderung richtet sich immer nach der konkreten Beeinträchtigung der Nutzung der Mietwohnung, z.B., ob alle Räumlichkeiten beeinträchtigt? Im Weiteren steht dem Mieter bei nicht erfolgter Mängelbeseitigung auch das Recht zu, die Wohnung zu kündigen. Empfehlenswert sei einen Rechtsbeistand einzuschalten, um die genaue Vorgehensweise zu klären.

Marcus Esser

Facebook
 
Kommentare
Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/7512160/create

Fotos und Videos
Gladbeck aus der Luft
Bildgalerie
von oben
Ein ganz besonderes Tauffest
Bildgalerie
Maschinenhalle Zweckel
Zu Gast bei Coco, Cora und Chico
Bildgalerie
Wasserschloss Wittringen
Kicken gegen Krebs
Bildgalerie
Benefizturnier
Aus dem Ressort
Zwei Kirchen werden 100 Jahre alt
Jubiläum
Anfang des vergangenen Jahrhunderts war Gladbeck im Aufwind, gab es einen Bauboom. 1911 beschloss die katholische Kirche, gleich zwei neue Kirchen zu bauen: Herz Jesu und Heilig Kreuz. Zwei Jahre später, im Mai 1913, vor 100 Jahren, war Grundsteinlegung.
Mit offenen Armen aufgenommen
Jüngstes Parteimitglied
Der Altersdurchschnitt der 1100 Gladbecker SPD-Mitglieder liegt bei 60 Jahren. Politischer Nachwuchs ist so dringend erforderlich und Maximilian Baumeister genau das Gegenteil vom politikverdrossenen Jugendlichen. Mit 16 Jahren ist der Schüler das jüngste Gladbecker Parteimitglied. Im Interview...