Seife und Handtücher rollen an
11.08.2009 | 19:09 Uhr 2009-08-11T19:09:00+0200
Die Nachricht machte gestern schnell die Runde: Die Sommerferien werden nicht wegen der Schweinegrippe verlängert, die Schule fängt planmäßig am 17. August wieder an. Die Gladbecker Stadtverwaltung hat sich – so weit es sie betrifft – darauf vorbereitet.
Vorbereitung heißt in erster Linie, dass die Stadtverwaltung als Träger von 28 Schulen zum Schuljahresbeginn ausreichend Reinigungs- und Handwaschmittel wie Seife und Seifenspender bereitstellt. „So weit wie möglich setzen wir auch auf den Gebrauch von Einmal-Handtüchern”, berichtet Stefan Sabbadin, der zuständige Abteilungsleiter für Schule bei der Stadt Gladbeck. „Wo das nicht geht, werden die Stoffhandtücher häufig gewechselt.” Notfallpläne gebe es dagegen nicht, sagte Sabbadin, „es gibt ja keine verseuchten Gebäude.”
Hygienemaßnahmen, so hatte auch Minister Karl-Josef Laumann gestern bei der Bekanntgabe der Entscheidung über den Schulstart noch einmal betont, seien nach wie vor der beste Schutz vor einer Ansteckung. Er hatte zudem an die Vernunft von Schülern, Eltern und Lehrern appelliert: Jeder Einzelne könne durch verantwortungsbewusstes und besonnenes Verhalten mit dazu beitragen, sich selbst und andere zu schützen.
In erster Linie gefragt beim Thema Schweinegrippe und Schule sind die Schulleitungen, die dazu – so sieht es das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW vor – eng und einvernehmlich mit dem Gesundheitsamt zusammenarbeiten sollen. U.a. darüber hat Dieter Bugdoll, Chef des städtischen Amtes für Schule und Sport, in einem Schreiben die Schulleitungen informiert, die teils auch jetzt schon wieder arbeiten. Bugdoll weist auch darauf hin, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in einem Flyer Tipps und Informationen zur Schweinegrippe zusammengestellt hat. Die Flyer gibt es in zehn Sprachen als Download auf der Webseite der Bundesregierung.
Die Schulleiter/innen sind angehalten, in Verdachtsfällen das Kreisgesundheitsamt und die zuständige Schulaufsicht zu informieren. Wenn notwendig, leitet das Kreisgesundheitsamt weitere Schritte ein. Wenn medizinische Gründe das erfordern, kann die Ordnungsbehörde Betroffene und enge Kontaktpersonen vom weiteren Schulbesuch ausschließen oder auch eine Entscheidung zur Schließung der Schule treffen.
„Eckpunkte für Schulen” ist eine umfangreiche Information des Kreisgesundheitsamtes überschrieben, die u.a. auf der Internetseite (www.kreis-re.de) nachzulesen ist und als Verhaltensleitfaden dienen kann.
Im Hinblick auf Gesundheitsfürsorge und Infektionsschutz tragen Staat, Land und Kommune eine besondere Verantwortung, heißt es da. Schulen, Kindergärten und Gemeinschaftseinrichtungen sind Orte, in denen „naturgemäß mit höherer Wahrscheinlichkeit Infektionserreger übertragen werden können.
Erkranken Lehrer oder Erzieher, werden sie nach den entsprechenden allgemeinen Vorgaben häuslich isoliert. Die Isolierung schließt das Unterrichtsverbot ein und bezieht sich auf den gleichen Zeitraum.
Haben Pädagogen engen Kontakt zu einem an der Schweinegrippe Erkrankten, sind keine Isolierungen vorgesehen, aber es besteht ein Tätigkeitsverbot. So sollen die Kinder als besonders gefährdete Personen vor Ansteckung geschützt werden.
Viele Regeln vom Gesundheitsamt
Die Eltern aller Schülerinnen und Schüler werden vom Kreisgesundheitsamt nachdrücklich aufgefordert, ihre Kinder bei Fieber und Erkältungssymptomen sowie bei Anzeichen von starken Erkältungen ohne Fieber nicht zum Unterricht zu schicken.
Wenn Lehrern während des Unterrichts auffällt, dass ein Schüler solche Symptome zeigt, sollen die Eltern informiert werden und das Kind an Haus- oder Kinderarzt verwiesen werden. Die Schulen sollen sicherstellen, dass ein während des Schultags erkrankter Schüler von Erziehungsberechtigten oder Betreuungspersonen abgeholt werden kann.
Schüler, die vom Arzt als Verdachtsfall gemeldet sind, dürfen für die Dauer der Ansteckungsfähigkeit die Schule nicht besuchen. Ein Schulausschluss erfolgt auch, wenn das Gesundheitsamt durch ein Labor über einen positiven Befund informiert wird. Schüler, die engen Kontakt zu Erkrankten haben, dürfen ebenfalls die Schule nicht besuchen.
Schulschließungen sind generell nur in extremen Ausnahmesituationen vorgesehen. Auch der Ausschluss von Klassengemeinschaften oder Jahrgangsstufen bedürfe einer sehr sorgfältigen Abwägung, die gemeinsam mit der Schulleitung getroffen werde, so das Kreisgesundheitsamt. Das könne in Situationen erforderlich werden, in denen Krankheits- und Verdachtshäufungen in Zusammenhang mit einem bestätigten Fall der Schweinegrippe (Neue Grippe) aufträten.
Ein Sonderfall: Die Schulleitungen sind aufgefordert, schwangere Schülerinnen darauf hinzuweisen, dass Schwangere heftiger und mit mehr Komplikationen erkranken. Es wird solchen Schülerinnen dringend empfohlen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
15:18
Das Ganze erinnert ein wenige an die Aktentasche gegen Atombomben. ;-)
06:49
und wo bleibt das ?
wohin verschwindet das ?
nicht am Hintern verbraucht !
man darf ja nicht in die Schultaschen der Schüler schauen,
dass mach mal jeden Tag
d a n n ist ausreichend Tö-Papier da
und sinnloses abreißen und zu allen möglichen ,nicht gedachten Zwecken verbraucht !
ist immer so einfach anonym
zu meckern und nichts sachliches wissen !
Diebstahl ( oder feiner: Entwendung )
wohin man kuckt, wo man/frau/Kind sich öffentlich bewegt !
Und dann....
siehe oben.
( aber leider nicht nur in den Schulen,
Krankenhaus u.ä. ebenfalls; )
01:23
keine seife kein toilettenpapier
23:33
Auf unserer Schule gibt es noch nicht mal Seife.
GSH
22:17
#ausreichend Reinigungs- und Handwaschmittel
In vielen Gladbecker Schulen gibt es noch nicht einmal Toilettenpapier.
Ich lass mich überraschen.