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Mit Hartz IV keine Wohnung bei HaGWO

01.06.2007 | 12:26 Uhr

Wohnungseigentümer wollen keine Mietverträge mehr abschließen.Haus&Grund: Ein solcher Aufruf ist unmöglich

Ihre Wohnungen wollen die Mitglieder des Vereins Gladbecker Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer (HaGWo) grundsätzlich nicht mehr an Hartz IV-Empfänger vermieten. Das erklärte jetzt Geschäftsführer Alfred Kielholz.

Der Grund sei, dass die Hartz IV-Empfänger oft sowohl ihre Miete als auch die Nebenkosten nicht bezahlten. "Und weil die Vermieter kein finanzielles Risiko eingehen wollen, wird nicht mehr an Hartz IV-Empfänger vermietet", sagt Kielholz.

Der Geschäftsführer des 75 Mitglieder großen Vereins kritisiert, dass Miete und Nebenkosten nicht direkt von der Vestischen Arbeit auf das Konto des Vermieters überwiesen werden dürfen. Dem widerspricht Dietmar Aspöck, Leiter der Vestischen Arbeit: "Wenn der Mieter damit einverstanden ist, ist eine solche Zahlung durchaus möglich.

Auch Kielholz' Aussage, dass die Vestische Arbeit die Nachzahlungen der Betriebskosten nicht begleichen würde, weist Aspöck von sich: "Wenn der Kunde am Tag der Rechnungsforderung Leistungen bezieht, zahlen wir selbstverständlich." Das gelte sogar für den Fall, dass die Nebenkosten angefallen seien, als der Kunde noch keine Leistungen von der Vestischen Arbeit erhielt. Es komme auf den Zeitpunkt der Forderung an.

Grundsätzlich könne man, so Dietmar Aspöck, den Leistungsempfänger nicht aus allen Verpflichtungen herausnehmen. "Er muss auch eigenverantwortlich handeln. Alles andere wäre eine Art Entmündigung", sagt der Leiter der Vestischen Arbeit.

Die Behauptung von HaGWo-Geschäftsführer Kielholz, die Ordnungsbehörden würden bei Zwangsräumungen in vielen Fällen Wiedereinweisungen vornehmen, weil nicht genügend Notunterkünfte zur Verfügung stünden, widerspricht Aspöck ebenfalls. "Bei einer Zwangsräumung wegen Mietrückstands werden danach automatisch die Mietzahlungen von uns übernommen. Eigentlich ist die gescheiterte Zwangsräumung die beste Versicherung dafür, dass die Miete anschließend gezahlt wird."

"Sicherlich ist das alles ein Problem für die Vermieter, aber man kann nicht alle Hartz IV-Empfänger über einen Kamm scheren", sagt Burchard Strunz, Vorsitzender der Gladbecker Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus&Grund (etwa 1400 Mitglieder). Ein solcher Aufruf "gegen Menschen, die vielleicht nichts für ihre Situation können, ist unmöglich". Sein Verein würde nie dazu aufrufen, so Rechtsanwalt Burchard Strunz.

Von Rupert Joemann

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