Migranten oft ohne A-52-Wahlrecht
02.02.2012 | 17:53 Uhr 2012-02-02T17:53:00+0100
Gladbeck. Einstimmig verabschiedete der Integrationsrat in seiner Sitzung am Mittwochabend eine Resolution zum Kommunalwahlrecht.
Der Integrationsrat bekräftigt darin einen Appell, den der Gladbecker Stadtrat bereits im Jahr 2007 formuliert hatte: Auch Menschen mit Migrationshintergrund, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit sollen möglichst schnell das Kommunalwahlrecht erhalten, um den Stadtrat zu wählen und um etwa bei einem Bürgerentscheid auf die lokale Entwicklung mit ihrem Stimmrecht Einfluss nehmen zu können.
Vor dem Hintergrund des anstehenden Ratsbürgerentscheids zum A-52-Ausbau am 25. März, der vom Integrationsrat einhellig begrüßt wird, gewinnt das Thema des Kommunalwahlrechts für die Migranten eine besondere Bedeutung. Denn: Wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. angenommen haben, können sie auch nicht beim A-52-Ratsbürgerentscheid mit abstimmen, da sie meist auch nicht Staatsbürger eines EU-Landes sind.
Von A 52 betroffen
Eine missliche Situation ist das aus Sicht der Migranten, denn es geht ja um eine entscheidende Frage der Stadtentwicklung und oft sind Migrantenfamilien, etwa an Land- oder Grabenstraße, direkt in ihrem Lebensumfeld von einer Neugestaltung der B 224/A 52-Trasse betroffen.
Der Integrationsrat fordert daher den Vorsitzenden des Gremiums, Bahtiyar Ünlütürk, auf, sich bei NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für eine entsprechende Reform des Kommunalwahlrechts einzusetzen.
Ausbaupläne erläutert
Ein Antrag der Sozialen Liste wurde dagegen abgelehnt. Die Soziale Liste hatte angeregt, in den Kulturvereinen (Moscheen) Protest-Listen auszulegen, in die sich diejenigen eintragen sollten, „die an der Ratsbürgerentscheidung teilnehmen wollen, jedoch aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Lage nicht teilnehmen dürfen“.
Laut Verwaltungsvorlage zur jüngsten Integrationsrat-Sitzung sind rund 6150 Einwohner/innen Gladbecks beim A 52-Ratsbürgerentscheid nicht wahl- bzw. stimmberechtigt, weil sie weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch die eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU). Dass das Interesse am A-52-Thema bei den Migranten gleichwohl riesengroß ist, zeigte die Integrationsrat-Sitzung in der Feuerwache, wo die Planung im Detail präsentiert wurde.
14:14
klara930,
wenn es ein Kommunalwahlrecht für alle Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis geben wird, dann werden diese auch ein Stimmrecht bei Bürgerentscheiden haben, und das wäre auch gut so, denn sie sind auch betroffen!
Für die WAZ:
das ist keine Wahl, sondern eine Abstimmung, also heißt es Stimmrecht!
14:02
Da Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. nicht beantragt haben,ist es doch wohl nur normal das Sie nicht über den Ausbau zur A52 abstimmen können.
In Istanbul habe ich auch nicht das recht an planungen teilzuhaben,und das ist vollkommen in Ordnung.