„Ein aufregendes Wochenende“
16.02.2010 | 15:39 Uhr 2010-02-16T15:39:24+0100Gladbeck.Unfallflucht, Körperverletzung und Diebstahl bringen einem Gladbecker sechs Monatet Haft zur Bewährung und vermutlich die Unterbringung in der Psychiatrie.
So viel Einigkeit herrscht selten vor Gericht. Staatsanwalt und Verteidiger forderten in ihren Plädoyers die gleiche Strafe für die 42-jährige Angeklagte, und das Urteil des Schöffengerichts fiel entsprechend aus: sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht und Diebstahl.
Einig zeigten sich auch alle Beteiligten in der Bewertung der Taten. Von skurril bis fast krankhaft reichte die Palette der Beschreibungen dessen, was an einem Wochenende im Oktober 2008 passierte. Fest stand schon nach dem ersten Verhandlungstag (wir berichteten), dass Jörg B. mit seiner Frau Mechthild wegen einer Vertragsverhandlung von Herne nach Gladbeck fuhr, anschließend an einer Tankstelle an der B 244 die Rechnung für Benzin und Zigaretten nicht bezahlte. Seine Frau, die am Steuer saß, forderte er auf loszufahren. Der Tankwart, der den Wagen anhalten wollte, wurde erfasst und verletzt. Das Paar kümmerte sich nicht darum.
In Dorsten stiegen sie in einer Werkstatt seelenruhig in einen fremden Wagen und fuhren davon – 2000 Kilometer durch Belgien, Holland und Deutschland. „Ein aufregendes Wochenende“, kommentierte der Staatsanwalt. Hintergründe oder Motive blieben auch nach der Beweisaufnahme im Dunkeln.
Die treibende Kraft war Jörg B., dem ein Gutachter allerdings Schuldunfähigkeit bescheinigte. B. leidet unter manischer Depression. Das Landgericht wird nun über seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik entscheiden.
Sie habe sich von ihrem Mann häufig bedroht und unter Druck gesetzt gefühlt, hatte Mechthild B. schon am ersten Verhandlungstag gesagt. Das nahm ihr das Gericht durchaus ab, wollte sie aber dennoch nicht von aller Schuld freisprechen. Sie habe den Tankwart angefahren, wenn auch nicht mit Absicht, stellte das Gericht klar, und ihr als Fahrerin sei auch die anschließende Unfallflucht anzulasten. Beim Autodiebstahl schließlich habe sie sich der Mittäterschaft schuldig gemacht.
Mechthild B. hat sich inzwischen von ihrem Mann getrennt. Das Scheidungsverfahren läuft zurzeit. Ohne ihren Mann werde sie sicher nicht wieder straffällig, zeigte sich ihr Anwalt überzeugt. Diese Auffassung teilt auch das Gericht und urteilte entsprechend: Gegen Mechthild B. wurden keine weiteren Bewährungsauflagen verhängt.
Zum Schluss herrschte noch einmal Einmütigkeit: Staatsanwalt und Verteidiger verzichteten an Ort und Stelle auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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