Die letzte Chance nutzen
03.08.2010 | 16:35 Uhr 2010-08-03T16:35:00+0200
Gladbeck.Aggressiv und gewalttätig – Charaktereigenschaften, die so gar nicht zu passen scheinen zu dem ruhigen jungen Mann auf der Anklagebank, der bereitwillig alles gesteht, was die Staatsanwaltschaft ihm zur Last legt.
Der zerknirscht wirkt, und der am Ende erleichtert scheint, als das Gericht seine Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung anordnet.
Es gibt diese beiden Seiten des 26-Jährigen. Es gibt den netten, „ganz normalen“ Mann, wie ihn seine Ex-Freundin als Zeugin beschrieb, und es gibt den aggressiven Menschen, der „nicht auszuhalten ist, wenn er in seine psychischen Löcher fällt“, der seine Probleme mit Alkohol und Drogen zu betäuben versucht und in diesem Zustand „ausrastet“.
Das Vorstrafenregister ist lang, auch gestern wurde der 26-Jährige zur Verhandlung aus der JVA vorgeführt. Über vier Straftaten musste das Schöffengericht verhandeln: Bei einem Discounter wurde er beim Diebstahl einer Flasche Kirschwasser erwischt, seine Ex-Freundin schlug er, weil sie den Abend nicht mit ihm verbringen wollte, einem flüchtigen Bekannten fügte er im Streit mit Faustschlägen Verletzungen im Gesicht zu, und schließlich bedrohte er aus Eifersucht einen anderen Bekannten mit einem Messer.
In allen Fällen stand er unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen – sein großes Problem, das ihn schon seit der Jugend begleitet. Von einer „unglücklichen Biografie“ und einer „Persönlichkeitsstörung“ sprach die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung und berief sich dabei auf den Gutachter, der dem Gericht seine Erkenntnisse zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit erläutert hatte.
Im Vollrausch bzw. im Zustand verminderter Schuldfähigkeit sei der Angeklagte bei seinen Delikten gewesen. Darin folgten Staatsanwältin und Gericht der Einschätzung des Gutachters. Die Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr spiele deshalb nicht die entscheidende Rolle, so Richterin Jensen. Wenn der junge Mann die Entziehung erfolgreich hinter sich bringt, muss er die Strafe nicht antreten. „Nutzen Sie diese letzte Chance, im Leben wieder Tritt zu fassen“, gab die Richterin dem 26-Jährigen mit auf den Weg.
17:05
na
du muss dich ja auskennen
14:16
Wenn das tatsächlich die letzte Chance im Leben des 26-Jährigen wäre, dann ist das ein bißchen früh.
Ich nehme an, hier ist die letzte Chance vor einer tatsächlichen Inhaftierung gemeint
Aber §64 StGB Unterbringung kann noch unangenehmer sein und ist unbefristet.